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Kauf, Verkauf, schenken und erben: Fragen zu Immobilien und Steuer© Yury Karamanenko - GettyImages.com

Immobiliensteuer

Kauf, Verkauf, schenken und erben: Fragen zu Immobilien und Steuer

Worauf muss man steuerlich beim Kauf einer Vorsorgewohnung achten? Wie viel Steuer zahlt der Verkäufer einer Immobilie? Wie verschenkt man steuergünstig an die Familie?

Von Susanne Kowatsch

26.04.2022
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Die Zeiten sind unsicher, Immobilien aktuell nachgefragter denn je. Auf der anderen Seite „erhalten wir vermehrt Anfragen von Klienten, die besorgt sind, dass eine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer bald wieder eingeführt wird, vielleicht auch eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Aus diesem Grund überlegen sie, ihre Immobilien lieber jetzt an ihre Nachkommen zu übertragen als später“, schildert Steuerberater Christian Klausner, Partner bei HFP Steuerberater. Die Antwort des Steuerexperten darauf: „Ich empfehle stets, nichts zu überstürzen und auch gut zu überlegen, welche zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen eine vorzeitige Übertragung der Immobilien haben könnte“, so Klausner.

Die aktuelle Steuerlage rund um Immobilienkäufe, -verkäufe, aber auch Schenkungen und Erbschaften klären wir dagegen gleich hier.

Grunderwerbsteuer beim Kauf

Beim Kauf unter Nicht-Verwandten wird Grunderwerbsteuer (GrESt) in Höhe von 3,5 Prozent fällig, egal, ob es sich um Grund und Boden, ein Gebäude, eine Eigentumswohnung, ein Baurecht oder ein Super­ädifikat (Gebäude auf fremdem Grund) handelt. Die Steuer wird an der Gegenleistung bemessen, also am Kaufpreis. Bei Erwerben im Familienverband dagegen gilt ein günstigerer Staffeltarif; zudem ist hier der Grundstückswert die Berechnungsbasis.

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Maria Brugger, Steuerberaterin von LBG:
„Nicht selbst hergestellt gilt ein Gebäude, das zu einem Fixpreis gebaut wurde, auch bei einer Haussanierung liegt keine steuer­begüns­tigte Errichtung vor“

© LBG Österreich

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Maria Brugger, Steuerberaterin von LBG:
„Nicht selbst hergestellt gilt ein Gebäude, das zu einem Fixpreis gebaut wurde, auch bei einer Haussanierung liegt keine steuer­begüns­tigte Errichtung vor“

© LBG Österreich

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Steuerberater Christian Klausner bei HFP Steuerberater:
„In der Regel ist der steuerliche Grundstückswert deutlich niedriger als der Verkehrswert des Grundstü­cks“

© HFP

In der Regel ist der steuerliche Grundstückswert deutlich niedriger als der Verkehrswert des Grundstü­cks
Christian Klausner, HFP Steuerberater

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Steuerberater Christian Klausner bei HFP Steuerberater:
„In der Regel ist der steuerliche Grundstückswert deutlich niedriger als der Verkehrswert des Grundstü­cks“

© HFP

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Steuerberaterin Katharina Pinter von Stingl-Top Audit zum Zuwendungsfruchtgenuss:
Laut VwGH ist es nicht ausreichend, bestehende Mietverträge nur aufrechtzuerhalten“

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