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Immobilien mit Steuervorteil
Klassisches Bauherrenmodell der IFA AG. In der Breitenleer Straße im 22. Wiener Bezirk entsteht ein Neubau. Baukostenüberschreitungen sind dank einer Garantie ausgeschlossen.
© IFA AG

Bauherrenmodelle

Immobilien mit Steuervorteil

Wie man steuerlich optimiert in Wohnimmobilien investiert, wo die Kombination aus Bauherrenmodell und Vorsorgewohnung möglich ist und in welchen Städten derzeit Modelle für Anleger verfügbar sind.

Von Robert Wiedersich

01.11.2022
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Wohin mit dem Geld bei über zehn Prozent Inflation? „Das Geld auf dem Konto wird massiv weniger wert. Viele Anleger investieren gerade jetzt in Bauherrenmodelle“, beobachtet Michael Baert, Vorstand der IFA AG, des Marktführers bei Bauherrenmodellen. Das gilt vor allem für Anleger, die heuer gut verdient haben. Mit Bauherrenmodellen lässt sich die persönliche Steuerbelastung optimieren und gleichzeitig Immobilienvermögen aufbauen.

Wie funktioniert das mit dem  Steuervorteil?  

Beim Bauherrenmodell wird man steuerlich gesehen tatsächlich zum Bauherrn. Dafür muss man nicht mit der Mischmaschine auf der Baustelle stehen, sondern Teile eines sanierungsbedürftigen Gebäudes oder eines erst  zu errichtenden Neubaus kaufen. Meist handelt es sich um Immobilien, wo mithilfe von öffentlichen Fördergeldern und dem Geld privater Anleger leistbarer Wohnraum entstehen soll.

Ein Einstieg muss jedenfalls noch vor Baubeginn erfolgen. Erst wenn alle Anteile verkauft sind, kann der Bau starten. Daher dauert es in der Regel rund drei Jahre von der Zeichnung der Anteile bis zur Fertigstellung und Vermietung. In dieser Planungs- und Bauphase muss man als Anleger das benötigte Kapital einzahlen, hat aber noch keine Einnahmen. Steuerlich betrachtet fallen hier Verluste an, die die Einkommensteuer des Anlegers senken. Je höher die persönliche Steuerklasse, desto attraktiver ist daher das  Modell.  

Das Bauherrenmodell punktet allerdings noch mit einem zweiten Steuervorteil nach der Bauphase: Ist das Gebäude fertig, dürfen die Errichtungskosten binnen 15 Jahren beschleunigt abgeschrieben werden. Eine herkömmliche Vorsorgewohnung wird über 67 Jahre abgeschrieben.  

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