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Geld-Tipp
IBAN-Abgleich kommt
Um Betrugsfälle und irrtümlich falsche Empfänger, etwa durch einen Zahlendreher, zu reduzieren, wird ab 9. Oktober der sogenannte IBAN-Namensabgleich für alle Onlineüberweisungen im SEPA-Raum im Zuge einer EU-Verordnung eingeführt.
Bisher wird bei Überweisungen nur der IBAN technisch überprüft, nicht aber der Name des Empfängers – was Betrügern das Leben leicht macht. Künftig meldet das System zurück, ob eine exakte Übereinstimmung zwischen IBAN und Empfängernamen vorliegt, nur geringfügige Abweichungen bestehen oder der Name überhaupt nicht zum Konto passt. Gibt es eine Abweichung, so kann der Zahler die Freigabe stoppen – oder trotzdem freigeben.
„Bei kleinen Tippfehlern oder Namensvarianten wird oft ein ‚nahezu übereinstimmender‘ Name erkannt – die Bank zeigt dann den vermuteten richtigen Namen zur Kontrolle an“, erklärt die Finanzmarktaufsicht auf ihren Seiten (fma.gv.at). Damit getätigte Zahlungen weiterhin glatt durchgehen, empfiehlt es sich daher besonders für Unternehmen, vorab die Stammdaten ihrer Kunden, Lieferanten bzw. Mitarbeiternamen auf Tippfehler oder ungenaue oder auch veraltete Benennungen (zum Beispiel einen fehlenden GmbH-Zusatz) durchzusehen.
Zusätzliche Gebühren dürfen die Banken für den neuen Service jedenfalls nicht verlangen.
Erfreulicherweise wird noch etwas ab 9. Oktober für Banken Pflicht: Ab dann müssen auch ausgehende Sofortüberweisungen für ihre Kunden kostenlos sein – bisher ist dies bloß für eingehende Echtzeitüberweisungen Pflicht.