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Hallo Nachbar, ich verkauf dir meinen Strom
Energiegemeinschaften sind schon ab zwei ­Mitgliedern möglich. Es braucht jedenfalls ­einen Einspeiser und ­einen Abnehmer von ­Energie
© Arnulf Rödler

Energie und Rohstoffe

Hallo Nachbar, ich verkauf dir meinen Strom

Selbst produzierten Strom verkaufen und Energie vom Nachbarn kaufen, z. B. aus der Photovoltaik­anlage am Dach? Das soll zukünftig mithilfe von Energiegemeinschaften deutlich ­einfacher möglich sein.

Von Herwig Wöhs

17.05.2022
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Auf den ersten Blick wirken Energie­­gemeinschaften wie ein alter Hut. Bereits seit 2017 darf der Strom, der auf dem Dach eines Gebäudes erzeugt wird, allen Bewohnern und Mietern zur Verfügung gestellt ­werden. Aber an der Grundstücksgrenze, am Netzanschlusspunkt war dann sprichwörtlich Schluss. Der Vermieter musste sich fragen, ob denn die Mieter den Strom aus so einer Anlage haben wollen oder er auf den Kosten einer Photo­voltaik­anlage sitzen bleibt. Mieter oder Wohnungseigentümer hatten wiederum Bedenken, ob, wie lange und zu welchem Preis sie diesen Strom beziehen können. Deshalb hielt sich der Erfolg von Anlagen nach dem ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz) in Grenzen. Mit der Anpassung des ElWOG und den Rahmenbedingungen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes EAG gibt es jetzt zwei Ausprägungen für eine Energiegemeinschaft: die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und die Bürgerenergiegemeinschaft (BEG). Beiden ist gemein, dass sie ökologische, wirtschaftliche oder sozialgemeinschaftliche Vorteile erzielen sollen. Der Hauptzweck darf nicht im finanziellen Gewinn liegen.

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