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Halb im Job, halb in Pension
Wer sich nicht bei allererster Gelegenheit schon ganz in die Pension verabschieden möchte, kann dies ab 1. Jänner 2026 auch dosiert tun.
© Illustration: Markus Murlasits

Teilpension und Altersteilzeit

Halb im Job, halb in Pension

Halbe-halbe mal anders ermöglicht ab 2026 die neue Teilpension. Was bringt die neue Möglichkeit, und was ändert sich gleichzeitig bei Altersteilzeit und Korridorpension?

Von Susanne Kowatsch

02.09.2025
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Im Koalitionspakt der neuen Regierung war zwar von einer 25-prozentigen „Flat Tax“ für Menschen zu lesen, die in der Pension dazuverdienen. So weit ist es nun (noch) nicht gekommen.

Was aber bereits ab 1. Jänner 2026 fix kommt, ist die Möglichkeit einer Teilpension. „Das ist eine längst überfällige Modernisierung, die abgeht vom bisherigen Alles-oder-nichts-Prinzip, also ganz zu arbeiten oder ganz in Pension zu gehen“, meint Wolfgang Panhölzl, Leiter der Abteilung Sozialversicherung der Arbeiterkammer Wien. „Nun kann man beispielsweise zwei, drei Tage in der Woche oder nur noch halbtags weiterarbeiten. Unterm Strich hat man in der Regel keine finanziellen Einbußen“, so Panhölzl, „denn das gesamte Nettoeinkommen aus Teilzeitarbeit plus Teilpension entspricht in den meisten Fällen ungefähr dem bisherigen Verdienst.“ (Ein Beispiel folgt weiter unten.) Zudem sammelt man weitere Pensionsgutschriften und erhöht so maßgeblich seine künftige Vollpension. „Auch aus Arbeitgebersicht ist es sicher positiv, dass ich jemanden zeitreduziert weiterbeschäftigen kann, der viel Erfahrung mitbringt“, ergänzt Rechtsanwältin Karolin Andréewitch-Wallner, Arbeitsrechtsexpertin bei Taylor Wessing.

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