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Grunderwerbsteuer für land- und forst­wirtschaft­liche Grundstücke
Die geringere Besteuerung bei der Weitergabe von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken innerhalb der Familie ist sachlich gerechtfertigt, so der VfGH
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Steuer-Tipps

Grunderwerbsteuer für land- und forst­wirtschaft­liche Grundstücke

Von Susanne Kowatsch

30.03.2022
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Entlastungsrechner des Finanzministeriums

Damit in Anbetracht der aktuellen Krisen die erst jüngst durchgezogene ökosoziale Steuerreform nicht ganz in Vergessenheit gerät, wurde vom Finanzministerium im März der sogenannte „Entlastungsrechner“ online gestellt, zu finden auf bmf.gv.at/ entlastungsrechner.

Ab sofort kann damit jeder seine persönliche jährliche Entlastung berechnen, zumindest dann, wenn man unselbständig erwerbstätig ist oder Pensionist.

Die Entlastungen können sich wirklich sehen lassen, drei Beispiele:
Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000 Euro als Angestellter in Oberösterreich (keine Kinder, kein Pendlerpauschale, regionaler Klimabonus Stufe 1) beträgt die Gesamtentlastung im Jahr 2022 384 Euro, im Vollausbau der Reform wird sie 667 Euro betragen.

Der gleiche Verdiener mit zwei Kindern unter 18 Jahren profitiert heuer von 984 Euro Steuerersparnis, im Vollausbau winken sogar 1.767 Euro an jährlicher Steuerentlastung.

Würden dem- oder derjenigen ein regionaler Klimabonus Stufe 3 und das ­große Pendlerpauschale (40 Pendlerkilometer) zustehen, erwarten ihn oder sie sogar 1.081 Euro Gesamt­entlas­tung 2022 bzw. 1.827 Euro im Vollausbau.

Einberechnet werden hier jeweils der erhöhte Familienbonus Plus, die Senkung des Steuertarifs bzw. Erhöhung von Absetzbeträgen sowie der regionale Klimabonus.

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