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Steuersparend mobil
Firmenautos unter Strom
So mancher Arbeitnehmer wünscht sich von seinem Brötchengeber einen Firmenwagen, schließlich gehen Anschaffung und Unterhalt eines Autos ordentlich ins Geld, falls das Vehikel aus eigener Tasche finanziert werden muss. Noch mehr finanzielles Sparpotenzial bergen aber reine E-Autos, und zwar sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Allerdings erhalten Betriebe ab 2023 keine Förderung für E-Autos mehr, wovon aber Fahrschulen, Taxi- und Carsharingunternehmen sowie soziale Einrichtungen ausgenommen sind (nähere Infos: umweltfoerderung.at/e-mobilitaets-foerderungen-2023).
Dafür kann ab 2023 für die Anschaffung eines E-Kfz bekanntlich der erhöhte Investitionsfreibetrag in Höhe von 15 Prozent geltend gemacht werden (siehe Artikel "Investitionsfreibetrag").
Abgabenbefreiungen
Reine Elektroautos sind sowohl von der Normverbrauchsabgabe als auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer gänzlich befreit. Dies gilt dagegen nicht für Range-Extender und Hybrid-Pkw.
Vorsteuerabzug
Auch bei der Vorsteuer haben sie die Nase vorn: Während Pkw bzw. Kombis mit konventionellem Antrieb, aber auch Hybridfahrzeuge bei der Anschaffung und beim Betrieb vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind, trifft dies auf reine E-Autos nicht zu.


