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Firmenautos unter Strom
Nicht nur E-Autos als Firmen­wagen selbst, auch das Laden zu Hause ist nun steuer­begünstigt.
© Illustration: Arnulf Rödler

Steuersparend mobil

Firmenautos unter Strom

Immer mehr Dienstautos sind strombetrieben – schließlich hilft die Nullemission von CO2 Arbeitnehmern wie Arbeitgebern dabei, kräftig Steuern zu sparen. Seit Jänner ist auch das Laden zu Hause steuerbefreit.

Von Felix Blazina

31.01.2023
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So mancher Arbeitnehmer wünscht sich von seinem Brötchengeber einen Firmenwagen, schließlich gehen Anschaffung und Unterhalt eines Autos ordentlich ins Geld, falls das Vehikel aus eigener ­Tasche finanziert werden muss. Noch mehr finanzielles Sparpotenzial bergen aber reine E-Autos, und zwar sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Allerdings erhalten Betriebe ab 2023 keine Förderung für E-Autos mehr, wovon aber Fahrschulen, Taxi- und Carsharingunternehmen sowie soziale Einrichtungen ausgenommen sind (nähere ­Infos: ­umweltfoerderung.at/e-mobilitaets­-foerderungen-2023).

Dafür kann ab 2023 für die Anschaffung eines E-Kfz bekanntlich der erhöhte Investitionsfreibetrag in ­Höhe von 15 Prozent geltend gemacht werden (siehe Artikel "Investitionsfreibetrag").

Abgabenbefreiungen

Reine Elektroautos sind sowohl von der Normverbrauchsabgabe als auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer gänzlich befreit. Dies gilt dagegen nicht für Range-Extender und Hybrid-Pkw.

Vorsteuerabzug

Auch bei der Vorsteuer haben sie die Nase vorn: Während Pkw bzw. ­Kombis mit konventionellem Antrieb, aber auch Hybridfahrzeuge bei der Anschaffung und beim Betrieb vom ­Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind, trifft dies auf reine E-Autos nicht zu.

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