Hauptinhalt

Insolvenz und Arbeitnehmer
Firma pleite – was nun?
GEWINN auf Google als bevorzugte Quelle hinzufügen.
Von der Pleite seines Arbeitgebers zu erfahren und dennoch weiterhin frühmorgens aufzustehen, um wie gewohnt seinen Job zu erledigen, ist zweifellos hart. Arbeitsrechtlich aber unbedingt geboten: Denn allein durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind die Arbeitsverhältnisse mit den Arbeitnehmern noch nicht beendet. Arbeitnehmer unterliegen damit weiterhin ihrer Arbeitspflicht, um keine Entlassung zu riskieren.


