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Finanzonline: neue „unentgeltliche Vertretung“
Wer sich selbst nicht auskennt, kann seit heuer auf Finanzonline eine Person seines Vertrauens einsteigen lassen und benötigt so keinen eigenen Zugang.
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GEWINN-Tipp der Woche

Finanzonline: neue „unentgeltliche Vertretung“

Seit Jahresbeginn kann man sich bei Angelegenheiten, die auf Finanzonline ­zu erledigen sind, von einer Vertrauensperson vertreten lassen. 

Von Susanne Kowatsch

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16.06.2026
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Wer schon betagt ist oder ganz oder gar nicht internetaffin, kann seine liebe Not haben, wenn er rasch eine Steuerangelegenheit erledigen muss. Dafür gibt es jetzt eine einfache Abhilfe, sofern man jemanden kennt, dem man vertraut. Das seit Jahresanfang neue Service auf Finanzonline heißt „unentgeltliche Vertretung“ und wurde bis zum Mai bereits über 21.000-mal genützt. Die Vertretung kann von einer volljährigen Vertrauensperson aus dem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis übernommen werden. Es ist auch kein Problem, wenn die vertretene Person bisher noch über keine eigene ID Austria oder EU-eID verfügt. Über Finanzonline lassen sich damit etwa Steuererklärungen einbringen, Rückzahlungsanträge stellen oder auch Kontodaten ändern. 

Voraussetzung ist allerdings, dass die vertretene Person ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt (also z. B. angestellt ist oder Pension bezieht), volljährig und grundsätzlich voll handlungsfähig ist. Die Lösung ist transparent gestaltet: Es ist jederzeit nachvollziehbar, wer für wen tätig wird, und die Vertretung kann auch jederzeit wieder widerrufen werden. Die gewünschte Vertretung wird über ein Formular bekannt gegeben und dieses anschließend von der Vertrauensperson in Finanzonline hochgeladen. Nach Prüfung durch das Finanzamt kann das Service genutzt werden.

Eine Zustellvollmacht ist zwar nicht von der unentgeltlichen Vertretung in Finanzonline umfasst, allerdings kann die Vertrauensperson auf alle Dokumente zugreifen, die der vertretenen Person elektronisch in Finanzonline zugestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie unter bmf.gv.at.

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