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Ein Kredit für die neue Werkstatt
Wer seinen Betrieb erweitern oder modernisieren möchte, braucht Fremdkapital.
© M. Doerr & M. Frommherz GbR – GettyImages.com

Kredite für Handwerksbetriebe

Ein Kredit für die neue Werkstatt

Starke Zinsanstiege, strenge Risikoprüfungen und eine zunehmende ESG-Orientierung der Banken sind Herausforderungen für Handwerksbetriebe, die eine Finanzierung benötigen. GEWINN zeigt, worauf es ankommt.

Von Michael Kordovsky

29.06.2023

Was sind die wichtigsten Kredit­vergabekriterien für Handwerksbetriebe wie Tischlereien, Schlossereien, Elektriker oder Installateure mit 15 bis 100 Mitarbeitern? Die Erste Group nennt neben Leistbarkeit und Investitionszielen noch „praktische Themen“ wie Stabilität und Profitabilität des Geschäftsmodells, die Auftragslage, das Eigenkapital sowie die aktuelle und die zu erwartende Verschuldung. 

Auch das Thema ESG (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) wird – weniger als bei Großunternehmen, aber doch – einbezogen. Dabei „geht es um Themen wie den Einsatz erneuerbarer Energien, die Verwendung umweltverträglicher Materialien bei Produktion und Verkauf, das Abfallmanagement, den Beitrag zur Kreislaufwirtschaft etc. und um soziale Aspekte wie beispielsweise Engagement für Mitarbeiter“, so die Erste Bank. 

Die geforderten Unterlagen

Was muss ein Handwerksbetrieb der Bank vorlegen, um zu einem Investitionskredit zu kommen? Dazu die UniCredit Bank Austria: „Wesentliche Kriterien sind nach Prüfung der letzten zwei bis drei Bilanzen und der aktuellen Saldenlisten, dass das Unternehmen über etwa 25 Prozent Eigenkapital verfügt und ein solides Unternehmenskonzept mit einer mehrjährigen Planung vorlegen kann. Hier sollten sich die Amortisierung und der erwartete Geschäftsauftrieb durch die Inves­tition plausibel wiederfinden.“ Die Erste Bank benötigt die letzten drei Jahresabschlüsse, aktuelle Saldenlisten, Debitoren-/Kreditoren­listen (Offene-Posten-Listen), Auftragsstand bzw. Projektliste und Planzahlen für die nächsten Jahre. Die VKB-Bank verlangt aktuelle wirtschaftliche Unterlagen, Soll-Ist-Vergleiche, Businesspläne bei Neugründungen und Liquiditätspläne bei Betriebsmittelfinanzierungen. 

Die Oberbank erklärt, sich stets genau mit dem Finanzierungsgegenstand auseinanderzusetzen (mit dem Investitionsgut oder bei Betriebsmittelfinanzierung mit dem laufenden Geschäftsbetrieb). Die Unterlagen sollten einen guten Überblick über das Unternehmen bzw. Geschäftsmodell und seine Kapitaldienstfähigkeit geben. Informationen zu Produkten bzw. Dienstleistungen, aktuelle Bilanzen, Zwischenberichte und eine Übersicht über die Auftragslage sind nötig. 

Wie vorbereiten?

„Wenn es um Investitionen in Maschinen oder sogenannte Erweiterungen der Firmenflächen geht, ist es unumgänglich, gemeinsam mit dem Steuerberater eine Prognoserechnung erstellen zu lassen. In bestimmten Fällen sind auch Liquiditätspläne erforderlich. Eine Investition wird in der Regel getätigt, um mehr Umsatz zu erzielen oder die Effizienz zu erhöhen bzw. Kosten zu reduzieren. Diese Veränderungen verbessern die GuV-Rechnung und sollten deshalb mit einer detaillierten Vorschaurechnung auf die nächsten drei bis fünf Jahre dargestellt werden“, so Harald Draxl, Geschäftsführer des Kreditvermittlers Infina. 

Nicht vergessen sollte man auch, zusammen mit der Bank Fördermöglichkeiten auszuloten. 

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