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Das Comeback des IFB
Dank neuen Investitionsfreibetrags können bis zu 15 Prozent der Anschaffungskosten für bestimmte Wirtschaftsgüter der Ökologisierung wie E-Fahrzeuge und Ladestationen geltend gemacht werden.
© Serhii Hryshchyshen - GettyImages.com

Investitionen - IFB

Das Comeback des IFB

Erstmals seit über 20 Jahren gibt es seit heuer wieder einen Investitionsfreibetrag. Wer in bestimmte Maßnahmen der Ökologisierung investiert, kann bis zu 15 Prozent der Anschaffungskosten geltend machen.

Von Susanne Kowatsch

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16.05.2023
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Beim neuen Investitionsfreibetrag (IFB) handelt es sich um eine zusätzliche steuerliche Betriebs­ausgabe, die den zu versteuernden Gewinn mindert. Geltend gemacht werden kann er für Wirtschaftsgüter, die Unternehmen ab dem 1. 1. 2023 anschaffen oder herstellen, je nach Investitionsart können zehn Prozent geltend gemacht ­werden, für Anschaffungen aus dem Bereich der Ökologisierung können sogar 15 Prozent zustehen.

In den Genuss des IFB können Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von maximal einer Million Euro pro Wirtschaftsjahr kommen, und zwar für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, diese müssen inländischen Betrieben bzw. ­Betriebsstätten zuzurechnen sein.

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