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Das 1x1 der Mieterhöhung
Altbau oder Neubau? Welche Miete in Österreich verlangt werden darf, hängt wesentlich vom Baujahr des Hauses ab.
© Vladislav Zolotov - GettyImages.com

Wann die Mieten steigen

Das 1x1 der Mieterhöhung

Richtwert, Kategoriemieten, freier Mietzins? In der Diskussion um die abgesagte Mietpreisbremse wurde mit vielen Begriffen herumgeworfen. Welche Miete in welcher Wohnung verlangt werden darf und welchen Unterschied das Baujahr bei der Mieterhöhung macht.

Von Robert Wiedersich

28.03.2023
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Regelmäßig im März bricht bei heimischen Regierungen Hektik aus. Dann ist die letzte Chance, in die mit 1. April fällige Erhöhung der Mieten einzugreifen. Was in der Diskussion häufig verloren geht: Dieses Datum ist lediglich für ein Segment der knapp 1,7 Millionen Mietwohnungen relevant – nämlich jene 274.000 Altbauwohnungen, die ab 1994 zum Richtwert vermietet wurden. Der Großteil davon liegt in Wien. Dazu kommt noch ein Teil der österreichweit rund 300.000 Gemeindewohnungen, die ab 1994 ebenfalls zum Richtwert vermietet wurden. Auch hier liegt der Großteil in Wien. Der Richtwert wird üblicherweise alle zwei Jahre, immer mit 1. April, an die Inflation angepasst. Vorausgesetzt, die Politik greift nicht in das System ein, was sie bereits in den letzten Jahren zum Leidwesen der Vermieter immer wieder gemacht hat.

Heuer wurde die Mietpreisbremse in letzter Sekunde abgesagt. Die Richtwertmieten steigen um 8,6 Prozent. Stattdessen wurde eine Wohnkostenbeihilfe angekündigt. Da hier zu Redaktionschluss noch nicht alle Details bekannt waren, informieren wir Sie laufend über alle Neuigkeiten auf gewinn.com und im wöchentlichen GEWINN-Newsletter.

Und was gilt jetzt für die Wohnungen, die nicht zum Richtwert vermietet werden? Wann darf hier die Miete erhöht werden? Wir haben uns mit Rechtsexperten durch den Dschungel des Mietrechtsgesetzes gekämpft.

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