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DAC – wohin geht der Weinweg?
Die Wachau versuchte, per DAC-Verordnung so viele Weine wie möglich einzubringen. Nun sind 18 Sorten bzw. Verschnitte als Gebietsweine erlaubt
© Stefan Rotter – GettyImages.com

Wein

DAC – wohin geht der Weinweg?

Vor Jahrhunderten galt die Herkunft mit den jeweils charakteristischen Weintypen als Wegweiser in der Weinwelt. Wo diese Philosophie dominiert, sprechen wir vom romanischen Qualitätsprinzip.

Von Walter Kutscher

04.02.2022
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Doch immer mehr rückten dann in manchen Ländern das Sortendenken und die Reinsortigkeit in den Vordergrund, bis sie schließlich im Dritten Reich, analog zur Rein­rassigkeit, nahezu zur Pflicht erhoben wurden. In diesem Fall ist vom germanischen oder alemannischen Qualitätsprinzip die Rede.
Als in Österreich mit der Ernte 1997 Lieferprobleme für die Großabnehmer im Export und im heimischen Lebensmittelhandel aufkamen, tauchten vermehrt „unsere“ Sorten wie Grüner Veltliner oder Blaufränkisch aus Ungarn in den Regalen auf. Die Lehre daraus: Sorten sind austauschbar, die Herkunft nicht!
Gemäß dem Vorbild der Bourgogne (Burgund) wurden Leitsorten mit spezifischer Herkunft versehen, und die neue DAC-Ära war geboren. Wobei „DAC“ für „Districtus Austriae Controllatus“ steht.
Als Vorreiter dabei fungierte 2002 das Weinviertel mit dem gebietstypischen Grünen Veltliner. Auch im Blaufränkischland Mittelburgenland (2005) und dem Südburgenland (2009) konnte mit einer Leitsorte, Blaufränkisch, das Auslangen gefunden werden.
Die Weinbaugebiete an der Donau, Traisental, Kremstal und Kamptal, holten sich zum Grünen Veltliner auch den Riesling mit ins DAC-Boot (2006 bis 2008).

Beim Leithaberg DAC wurde die Sache schon erstmals komplizierter, denn vier Weißweinsorten und der Blaufränkisch verursachten schon eine gewisse Unübersichtlichkeit. Und nachdem die Sortenvielfalt in manchen Gebieten den Strategen im Nationalen Weinkomitee den ursprünglichen Gedanken konterkarierte, mündete die DAC-Idee in einer „eierlegenden Wollmilchsau“.

Die Wachau versuchte, per DAC-Verordnung so viele Weine wie möglich einzubringen. Nun sind 18 Sorten bzw. Verschnitte als Gebietsweine erlaubt © Stefan Rotter – GettyImages.com

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