Hauptinhalt

OGH-Urteile

Blindentestament

Von Stephanie Kulhanek und Judith Siegmund

TIPP: Mehr Qualität in Ihren Suchergebnissen
GEWINN auf Google als bevorzugte Quelle hinzufügen.
30.08.2022
blinde Frau beim Testament besprechen
© yacobchuk - GettyImages.com

Die Erblasserin war stark sehbehindert. Sie errichtete auf einer A4-Seite ein aus fünf Punkten bestehendes Testament, das eine der drei ­anwesenden Testamentszeuginnen vorlas. Die beiden anderen Zeuginnen unterschrieben einfach, ohne den Text zu lesen oder den Inhalt zu kontrollieren. Der OGH entschied, dass dieses Testament unwirksam ist (2 Ob 48/22f), weil Testamentszeugen nicht nur die Echtheit, sondern auch den Inhalt bezeugen sollen. Dadurch sollen Unterschiebungen und Fälschungen verhindert sowie die Übereinstimmung von Text und Vorgelesenem ­gesichert werden. Auch wenn der Gesetzeszweck keine Kontrolle Wort für Wort gebietet, sollen die Zeugen die letztwillige Verfügung wenigstens überblicksartig kontrollieren und ­einen sinnerfassenden Abgleich des Vorgelesenen mit der zu unterfertigenden Urkunde in den zentralen Punkten – insbesondere der Erbseinsetzung – vornehmen.

Weitere Artikel

Zwei Männer mit Kinder beim Geschenke auspacken

Kein Recht auf Weihnachten für die Mutter

Im Zuge eines Sorgerechtsstreits, in dem die Vorinstanzen zugunsten einer gemeinsamen Obsorge beider...

Weiterlesen: Kein Recht auf Weihnachten für die Mutter
Zieleinlauf von 3 Läufern aus der Vogelperspektive

Wir sind Weltmeister

Der ATX eilt von Rekordhoch zu Rekordhoch und zählt heuer abermals zu den stärksten Leitindizes der...

Weiterlesen: Wir sind Weltmeister

A-ROSA Straubinger Grand Hotel: Bad Gastein von der schönsten Seite

Erleben Sie Geschichte, Charme, Grandezza und modernen Luxus im A-ROSA Straubinger Grand Hotel 5* in...

Weiterlesen: A-ROSA Straubinger Grand Hotel: Bad Gastein von der schönsten Seite