Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

OGH-Urteile

Blindentestament

Von Stephanie Kulhanek und Judith Siegmund

30.08.2022
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners
blinde Frau beim Testament besprechen
© yacobchuk - GettyImages.com

Die Erblasserin war stark sehbehindert. Sie errichtete auf einer A4-Seite ein aus fünf Punkten bestehendes Testament, das eine der drei ­anwesenden Testamentszeuginnen vorlas. Die beiden anderen Zeuginnen unterschrieben einfach, ohne den Text zu lesen oder den Inhalt zu kontrollieren. Der OGH entschied, dass dieses Testament unwirksam ist (2 Ob 48/22f), weil Testamentszeugen nicht nur die Echtheit, sondern auch den Inhalt bezeugen sollen. Dadurch sollen Unterschiebungen und Fälschungen verhindert sowie die Übereinstimmung von Text und Vorgelesenem ­gesichert werden. Auch wenn der Gesetzeszweck keine Kontrolle Wort für Wort gebietet, sollen die Zeugen die letztwillige Verfügung wenigstens überblicksartig kontrollieren und ­einen sinnerfassenden Abgleich des Vorgelesenen mit der zu unterfertigenden Urkunde in den zentralen Punkten – insbesondere der Erbseinsetzung – vornehmen.

Weitere Artikel

Schlepplift

Haftet Liftbetreiber für Skiunfall?

An einem Skiunfall waren ein Snowboarder und ein Skifahrer beteiligt. Der Snowboarder wurde dabei...

Weiterlesen: Haftet Liftbetreiber für Skiunfall?
Stabdiagramm Entwicklung der Zinsen bei Immobilienkrediten mit zwei Holzhäuschen und einem Taschenrechner

Günstiger wird’s nicht mehr!

Ob bei den variablen Zinsen, die wohl ab 2027 wieder stiegen werden, oder bei den Fixzinsen, die...

Weiterlesen: Günstiger wird’s nicht mehr!

Werden Sie GEWINN-Jungunternehmer:in 2026!

Sie haben in den letzten fünf Jahren ein Unternehmen gegründet oder sind dabei, eines zu gründen?...

Weiterlesen: Werden Sie GEWINN-Jungunternehmer:in 2026!