Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

OGH-Urteile

Blindentestament

Von Stephanie Kulhanek und Judith Siegmund

30.08.2022
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners
blinde Frau beim Testament besprechen
© yacobchuk - GettyImages.com

Die Erblasserin war stark sehbehindert. Sie errichtete auf einer A4-Seite ein aus fünf Punkten bestehendes Testament, das eine der drei ­anwesenden Testamentszeuginnen vorlas. Die beiden anderen Zeuginnen unterschrieben einfach, ohne den Text zu lesen oder den Inhalt zu kontrollieren. Der OGH entschied, dass dieses Testament unwirksam ist (2 Ob 48/22f), weil Testamentszeugen nicht nur die Echtheit, sondern auch den Inhalt bezeugen sollen. Dadurch sollen Unterschiebungen und Fälschungen verhindert sowie die Übereinstimmung von Text und Vorgelesenem ­gesichert werden. Auch wenn der Gesetzeszweck keine Kontrolle Wort für Wort gebietet, sollen die Zeugen die letztwillige Verfügung wenigstens überblicksartig kontrollieren und ­einen sinnerfassenden Abgleich des Vorgelesenen mit der zu unterfertigenden Urkunde in den zentralen Punkten – insbesondere der Erbseinsetzung – vornehmen.

Weitere Artikel

Frau mit SchereExklusiv für GEWINN-Abonnenten

So kommen Frauen zu mehr Pension

Frauen erhalten immer noch gut 30 Prozent weniger Pension als Männer. Doch gewusst, wie, lässt sich...

Weiterlesen: So kommen Frauen zu mehr Pension
Fabrikshalle Stahlproduktion ArcelorMittalExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Durchstarten mit europäischen Value-Aktien

Trotz seiner enormen Größe konnte der europäische Value-Aktien-Fonds in den vergangenen Jahren...

Weiterlesen: Durchstarten mit europäischen Value-Aktien
Donald Trump

Trump schadet dem US-Tourismus

Die politischen Umwälzungen in den USA haben dem Fremdenverkehr geschadet. Die Zahl der...

Weiterlesen: Trump schadet dem US-Tourismus