Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Bitte warten …
Bei Flugverspätungen winken fixe Entschädigungsbeträge, beim Zug wird nur ein Teil des Ticketpreises erstattet.
© mauritius images/Alamy Stock Photos/Bax Walker

Verspätet mit Flugzeug oder Bahn

Bitte warten …

Auch wenn man es vor Urlaubsantritt nicht hören möchte: Es ist nicht ganz ­auszuschließen, dass sich auch Ihr Flugzeug oder Zug verspäten könnte. Welche Rechte hat man im Falle des Falles?

Von Susanne Kowatsch

28.06.2023
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Der Urlaub war schön, doch kaum ist man am Flughafen angekommen, zeigt die Anzeigentafel ­eine Verspätung an: Der geplante Rückflug wird um 90 Minuten später starten als geplant. Nur dumm, dass der Anschlussflug schon 70 Minuten nach der ursprünglich geplanten Ankunft abheben soll.

Resultat: Man verpasst den gebuchten Anschlussflug, und ein weiterer zur benötigten Heimdestination wird am gleichen Tag auch nicht mehr starten. Muss nun die Fluglinie – und wenn ja, welche – die weitere Übernachtung bezahlen? Und wer kommt für die Kosten der neuen Tickets auf?

Bei dieser Frage kommt es darauf an, ob die beiden Flüge rechtlich als ein Beförderungsvertrag gelten. „Habe ich beide Flüge zusammen direkt bei einer Fluglinie gebucht, ist es jedenfalls ein einheitlicher Beförderungsvertrag. Auch dann, wenn beispielsweise beim Weiterflug ‚durchgeführt von einer anderen Fluglinie‘ steht“, erklärt ­Maria-Theresia Röhsler, Geschäftsführerin der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf). Hat man sein Ticket dagegen auf einer der vielen Buchungsplattformen im Internet gebucht, ist die Wahrscheinlichkeit eher groß, dass es sich um zwei getrennte Beförderungsverträge von zwei verschiedenen Anbietern handelt. Was oft unangenehme Folgen für den Fluggast hat ­(dazu gleich mehr).

Weitere Artikel

Bote mit vielen PaketenExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Wo bleibt mein Paket?

Welche Rechte hat man, wenn das bestellte Paket gar nicht ankommt, beschädigt ankommt oder zwar...

Weiterlesen: Wo bleibt mein Paket?
Foto Gerald Hörhan

Das war Österreichs Finanz-Event des Jahres

Auch die 35. Ausgabe der GEWINN-Messe konnte das zahlreiche Publikum wieder mit geballter...

Weiterlesen: Das war Österreichs Finanz-Event des Jahres
Frau vor einem Computer

IBAN-Namensabgleich: wie sich jetzt Ärger vermeiden lässt

Am 9. Oktober wurde für Euro-Überweisungen eine Empfängerüberprüfung eingeführt, die allerdings noch...

Weiterlesen: IBAN-Namensabgleich: wie sich jetzt Ärger vermeiden lässt