Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Barrierefreies Wohnen
Ein Lifteinbau wegen Behinderung kann als außergewöhnliche Belastung durchgehen, der Fiskus prüft das aber recht streng
© Illustration: Arnulf Rödler

Außergewöhnliche Belastung

Barrierefreies Wohnen

Aufzug, Treppenlift, Rampe, barrierefreies Bad und vieles mehr: Welche Umbauten für barrierefreies Wohnen lassen sich steuerlich geltend machen?

Von Felix Blazina

26.04.2022
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Weitere Artikel

Jemand schraubt an einem HeizkörperExklusiv für GEWINN-Abonnenten

So viel erspart man sich dank Öko-Sonderausgaben

Die Öko-Sonderausgaben für Heizungstausch und Sanierung wurden glücklicherweise bei den jüngsten...

Weiterlesen: So viel erspart man sich dank Öko-Sonderausgaben
Goldene Münze, mit einer Miniskulptur eines FußballspielersExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Ausgeprägte Kunststücke

Sie suchen Geschenke von bleibendem Wert? Dann greifen Sie zu Anlage-Sammlermünzen! GEWINN stellt...

Weiterlesen: Ausgeprägte Kunststücke

ÖsterReich: Vermögen kratzt an magischer Marke

Die Zielgruppe ist überschaubar, das Potenzial groß: 76.200 Haushalte in Österreich verfügen über...

Weiterlesen: ÖsterReich: Vermögen kratzt an magischer Marke