Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Barrierefreies Wohnen
Ein Lifteinbau wegen Behinderung kann als außergewöhnliche Belastung durchgehen, der Fiskus prüft das aber recht streng
© Illustration: Arnulf Rödler

Außergewöhnliche Belastung

Barrierefreies Wohnen

Aufzug, Treppenlift, Rampe, barrierefreies Bad und vieles mehr: Welche Umbauten für barrierefreies Wohnen lassen sich steuerlich geltend machen?

Von Felix Blazina

26.04.2022
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Weitere Artikel

Mann bei einer Betriebsprüfung mit Finanzbeamten

Damit die Betriebsprüfung nicht vor dem Strafrichter endet

Kommt es im Zuge einer Betriebsprüfung zu Feststellungen, passiert es in letzter Zeit immer öfter,...

Weiterlesen: Damit die Betriebsprüfung nicht vor dem Strafrichter endet

Wer steuert die KI von morgen?

Erfahren Sie beim A1 Business Forum, wie sie mit Datenhoheit und souveräner KI ihre Zukunft aktiv...

Weiterlesen: Wer steuert die KI von morgen?

Mit Rohstoff-Investments auf der Überholspur

In der November-Ausgabe von GEWINN lag der Schwerpunkt auf Rohstoff-Investments, die bis zu 76...

Weiterlesen: Mit Rohstoff-Investments auf der Überholspur