Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Barrierefreies Wohnen
Ein Lifteinbau wegen Behinderung kann als außergewöhnliche Belastung durchgehen, der Fiskus prüft das aber recht streng
© Illustration: Arnulf Rödler

Außergewöhnliche Belastung

Barrierefreies Wohnen

Aufzug, Treppenlift, Rampe, barrierefreies Bad und vieles mehr: Welche Umbauten für barrierefreies Wohnen lassen sich steuerlich geltend machen?

Von Felix Blazina

26.04.2022
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Weitere Artikel

RettungsankerExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Rettungsanker Selbstanzeige

Ob Selbstständiger, Vermieter oder Angestellter: Mit einer Selbstanzeige kann man sich vor einer...

Weiterlesen: Rettungsanker Selbstanzeige
Foto von Laurenz Sutterlüty und David RiedlExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Enercube ist das Start-Up des Jahres

Mit ihrer „Plug-and-Play“-Heizalternative zu Öl und Gas gewinnen Laurenz Sutterlüty und David Riedl...

Weiterlesen: Enercube ist das Start-Up des Jahres
Ein Mann und zwei Frauen stehen im Kochgewand ganz in weiß und mit Kochhaube am Kopf jeder mit einem Tablett Lindt-Süßigkeiten nebeneinanderExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Lindt erobert die Wiener Innenstadt

Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli hat im Oktober seinen ersten Flagshipstore in...

Weiterlesen: Lindt erobert die Wiener Innenstadt