Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Auf ein Neues
Wenn der Fiskus im Zuge einer Prüfung neue Tatsachen oder ­Beweismittel entdeckt, kann das zu einer Wiederaufnahme führen – und zu ­anderer Besteuerung.
© Illustration: Arnulf Rödler

Wiederaufnahme im Steuerverfahren

Auf ein Neues

Entdeckt der Fiskus im Zuge einer Betriebsprüfung bestimmte Dinge, darf er das Steuerverfahren wieder­aufnehmen.

Von Felix Blazina

31.01.2024
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Hier wird das in der letzten ­GEWINN-Ausgabe gemachte Versprechen eingelöst, die Ermessensübung des Fiskus im Rahmen von Betriebsprüfungen näher zu beleuchten. Grundsätzlich handelt es sich bei der Durchführung einer ­Außenprüfung – vulgo Betriebsprüfung – um eine Entscheidung, die im Ermessen der Finanzbehörde liegt (§ 147 Abs. 1 BAO). Aber Sie können ziemlich sicher sein, dass die Behörde von dieser Bestimmung in der Praxis reichlich Gebrauch macht.

Weitere Artikel

UhrExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Kein Steuervorteil für pauschale Über­stunden?

Überstunden werden in einem gewissen Rahmen steuerbegünstigt – bei Pauschalvereinbarungen macht aber...

Weiterlesen: Kein Steuervorteil für pauschale Über­stunden?
Fabrikshalle Stahlproduktion ArcelorMittalExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Durchstarten mit europäischen Value-Aktien

Trotz seiner enormen Größe konnte der europäische Value-Aktien-Fonds in den vergangenen Jahren...

Weiterlesen: Durchstarten mit europäischen Value-Aktien
Fertighaus von ElkExklusiv für GEWINN-Abonnenten

So viel kostet Ihr Traum vom neuen Haus

Wie die Kosten für Ihr neues Haus trotz gestiegener Preise nicht explodieren und wo Sie wirklich...

Weiterlesen: So viel kostet Ihr Traum vom neuen Haus