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Auf ein Neues
Wenn der Fiskus im Zuge einer Prüfung neue Tatsachen oder ­Beweismittel entdeckt, kann das zu einer Wiederaufnahme führen – und zu ­anderer Besteuerung.
© Illustration: Arnulf Rödler

Wiederaufnahme im Steuerverfahren

Auf ein Neues

Entdeckt der Fiskus im Zuge einer Betriebsprüfung bestimmte Dinge, darf er das Steuerverfahren wieder­aufnehmen.

Von Felix Blazina

31.01.2024
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Hier wird das in der letzten ­GEWINN-Ausgabe gemachte Versprechen eingelöst, die Ermessensübung des Fiskus im Rahmen von Betriebsprüfungen näher zu beleuchten. Grundsätzlich handelt es sich bei der Durchführung einer ­Außenprüfung – vulgo Betriebsprüfung – um eine Entscheidung, die im Ermessen der Finanzbehörde liegt (§ 147 Abs. 1 BAO). Aber Sie können ziemlich sicher sein, dass die Behörde von dieser Bestimmung in der Praxis reichlich Gebrauch macht.

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