Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Auf ein Neues
Wenn der Fiskus im Zuge einer Prüfung neue Tatsachen oder ­Beweismittel entdeckt, kann das zu einer Wiederaufnahme führen – und zu ­anderer Besteuerung.
© Illustration: Arnulf Rödler

Wiederaufnahme im Steuerverfahren

Auf ein Neues

Entdeckt der Fiskus im Zuge einer Betriebsprüfung bestimmte Dinge, darf er das Steuerverfahren wieder­aufnehmen.

Von Felix Blazina

TIPP: Mehr Qualität in Ihren Suchergebnissen
GEWINN auf Google als bevorzugte Quelle hinzufügen.
31.01.2024
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Hier wird das in der letzten ­GEWINN-Ausgabe gemachte Versprechen eingelöst, die Ermessensübung des Fiskus im Rahmen von Betriebsprüfungen näher zu beleuchten. Grundsätzlich handelt es sich bei der Durchführung einer ­Außenprüfung – vulgo Betriebsprüfung – um eine Entscheidung, die im Ermessen der Finanzbehörde liegt (§ 147 Abs. 1 BAO). Aber Sie können ziemlich sicher sein, dass die Behörde von dieser Bestimmung in der Praxis reichlich Gebrauch macht.

Weitere Artikel

Student der die steuerliche Grenze nicht übertrittExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Wenn Studenten nebenbei arbeiten

Ab wann ist für einen Nebenjob Steuer zu zahlen? Und wie viel darf man verdienen, um nicht um...

Weiterlesen: Wenn Studenten nebenbei arbeiten
Foto Seenplatte Klafferkessel, SteiermarkExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Das Wasser zeigt stets den Weg

Rund um Seen und naturbelassene Flüsse entlang lässt es sich im Sommer besonders lustvoll ­wandern,...

Weiterlesen: Das Wasser zeigt stets den Weg
WohnungExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Zusatzeinkommen mit Wohnungsvermietung

Wer für sein Zusatzeinkommen statt auf den Kapitalmarkt lieber auf den heimischen Immobilienmarkt...

Weiterlesen: Zusatzeinkommen mit Wohnungsvermietung