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Anlegen jenseits der Wertpapiere
Abseits der klassischen Wertpapiere spielt oft die altbekannte Spekulationsfrist eine Rolle. Foto: NeoLeo - GettyImages.com, shioba - GettyImages.com, Ardberg, Münze Österreich AG/Michael Stelzhammer, odmeyer - GettyImages.com, MicrovOne - GettyImages.com, Holy Polygon - GettyImages.com, Kykyshka - GettyImages.com, Münze Österreich, Bilbearbeitung: Gewinn

Wertanlagen

Anlegen jenseits der Wertpapiere

Edelmetalle, Edelsteine, Weine und Spirituosen, Kunst, Oldtimer, aber auch Kryptowährungen oder Crowdfunding – sie alle sind beliebte Anlagealternativen. Doch wie werden die Erträge daraus eigentlich besteuert?

Von Susanne Kowatsch

29.08.2023
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Wer vor 20 Jahren begonnen hat, Jahr für Jahr die ein oder andere Bullion-Goldmünze zu kaufen, kann sich mittlerweile, bei zwischenzeitlichen Wertschwankungen, über einen deutlichen Zugewinn freuen – von 2003 bis heute hat der Goldpreis in Euro gut um das Fünffache zugelegt. Genauer gesagt stieg er seit 2003 von rund 330 Euro pro Unze auf jenseits der 1.700 Euro. Muss man steuerlich etwas beachten, wenn man seinen „Goldschatz“ nun zu Geld machen möchte?

Spekulationsfrist

Daniela Heilinger, Steuerberaterin und Partnerin der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft BDO, erklärt die Rechtslage: „Ertragssteuerlich wird der private Ankauf und anschließende Verkauf von Bullion-Gold und Silbermünzen den Einkünften aus Spekulationsgeschäften zugerechnet.“ Ein Spekulations­geschäft liegt aber nur dann vor, wenn zwischen dem Anschaffungstag und dem Veräußerungstag – Achtung, es gilt eine taggenaue Betrachtung – nicht mehr als ein Jahr liegt. „Die zu versteuernden Einkünfte ergeben sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten abzüglich Werbungskosten“, erläutert Heilinger.

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