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Kindesunterhalt
Alimente: Wie viel muss es sein?
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Angenommen, der Geldunterhaltspflichtige hat heuer im Frühjahr einen Gehaltssprung gemacht. Dieser ist gerade recht gekommen, schließlich stehen ein paar Anschaffungen an. Auch die Gehaltssteigerungen in den letzten beiden Jahren wurden von der Ex, bei der das gemeinsame Kind seit der Trennung überwiegend lebt, erfreulicherweise nicht thematisiert. Also zahlt man weiterhin die gleiche Unterhaltshöhe für das gemeinsame Kind weiter, wie sie vor drei Jahren vereinbart wurde. Ist das die richtige Taktik?


