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Ab wann ist ein Firmenauto Luxus?
So eindeutig wie auf diesem Bild ist der Sachverhalt in der Praxis selten. Tatsächlich sind schon betrieblich genützte Pkw um mehr als 40.000 Euro für die Finanz der ­pure Luxus.
© Kzenon – GettyImages.com

Luxustangente

Ab wann ist ein Firmenauto Luxus?

Einen betrieblich genützten Pkw, der mehr als 40.000 Euro kostet, hält die Finanz für nicht angemessen. Macht es einen Unterschied, ob neu oder gebraucht, und zählen Sonderausstattungen zu den Anschaffungskosten? GEWINN hat die Antworten zu diesen und weiteren Fragen.

Von Felix Blazina

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23.08.2023

Können Sie sich noch an die Luxusmehrwertsteuer von 30 bzw. 32 Prozent auf Kfz erinnern, die dann Anfang der 1990er-Jahre durch die Normverbrauchsabgabe (kurz: NoVA) ersetzt worden ist? Doch auch heute noch ortet die Finanz hie und da einen rollenden „Luxus“ und unterwirft ihn einer Angemessenheitsprüfung – wir sprechen hier von betrieblich genutzten Pkw.

Aufwendungen oder Ausgaben im Zusammenhang mit Kauf bzw. Leasing eines Pkws oder Kombis gelten nur insoweit als angemessen, als die Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe 40.000 Euro („Luxustangente“) nicht übersteigen. Die Luxustangente bewirkt eine Kürzung sämtlicher wertabhängiger Kosten.

Gelegentlich argumentieren Steuerpflichtige damit, dass sie Gewinne in Millionenhöhe versteuern und deshalb eine höhere Luxustangente als 40.000 Euro gerechtfertigt sei. Aber das können Sie vergessen, dagegen hat der VwGH schon entschieden. Zu den Anschaffungskosten zählen auch alle Kosten für Sonderausstattungen (z. B. Allradantrieb, Fahrassistenzsysteme, Hochgeschwindigkeitsreifen, Sonderlackierung, ein serienmäßig eingebautes Navigationssystem usw.). Derartige Zusatzkosten erhöhen daher nicht die Obergrenze der Anschaffungskosten. Maßgeblich sind die tatsächlichen Kosten, daher finden handelsübliche Preisnachlässe vom Listenpreis eine Berücksichtigung. Der Höchstwert von 40.000 Euro ist für alle Personen- und Kombinationskraftwagen als Bruttogrenze ausgestaltet. Wer glaubt, mit einem Gebrauchtwagenerwerb der Angemessenheitsprüfung zu entgehen, liegt falsch: Laut Verwaltungsgerichtshof verliert ein Fahrzeug seine Luxustangente nicht dadurch, dass es gebraucht angeschafft wird.

Tipp: Alle Details zum Thema finden Sie auf: www.gewinn.com/artikel/zu-viel-luxus-fuer-den-fiskus

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