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Porträtfoto Robert Wiedersich© Peter Schmidt

Robert Wiedersichs Immobilien-Tipp

Ab wann die Mieterhöhung gilt

Mit 1. April steigen die Mieten. Aber nur in jenen Wohnungen, die zum Richtwert neu vermietet werden. Für bestehende Mietverträge gilt die Erhöhung frühestens ab Mai. Vorausgesetzt, der Vermieter macht alles richtig. 

Von Robert Wiedersich

29.03.2023

Die Mietpreisbremse wurde im letzten Moment abgesagt. Deshalb kann die Inflation nun doch in voller Höhe weitergegeben werden und die Mieten steigen ab 1. April um 8,6 Prozent. Allerdings betrifft die Erhöhung nur einen Teil der Mietwohnungen. Es geht um jene Wohnungen, die zum Richtwert vermietet werden und wurden. Dabei handelt es sich in erster Linie um Altbau- und Gemeindewohnungen, deren Mietvertrag ab 1. März 1994 abgeschlossen wurde.

Der Richtwert ist die gesetzliche Basis für den Mietzins und in jedem Bundesland unterschiedlich hoch. So ist er in Wien mit 6,67 Euro pro Quadratmeter am zweitniedrigsten und in Vorarlberg mit 10,25 Euro am höchsten. Auf den Richtwert dürfen je nach Lage und Qualität des Hauses noch Zuschläge aufgeschlagen werden, etwa für einen Lift oder die Zentralheizung.

Tabelle: So stark steigen die Richtwerte

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