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Woher die Finanzbehörde ihre Informationen gewinnt© Illustration: Arnulf Rödler

Auskunftspflicht und Nachschau

Woher die Finanzbehörde ihre Informationen gewinnt

Es muss nicht immer gleich eine Betriebsprüfung sein. Dem Fiskus stehen vielfältige Möglichkeiten offen, sich Informationen zu beschaffen.

Von Felix Blazina

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03.12.2024
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Haben Sie gewusst, dass für ­jeden Staatsbürger eine gesetzliche Pflicht besteht, dem Fiskus Auskünfte zu erteilen? Die Finanzbehörde ist gemäß § 143 BAO ­befugt, Auskunft über alle für die ­Erhebung von Abgaben maßgebenden Tatsachen zu verlangen, wobei die Auskunftspflicht jedermann trifft, auch wenn es sich nicht um seine ­persönliche Abgabenpflicht handelt. Zwecks Einholung von Auskünften kann Sie die Behörde entweder vor­laden, oder ein Finanzorgan sucht Sie, mit einem schriftlichen Erhebungsauftrag ausgestattet, an Ihrem Geschäfts- bzw. Wohnsitz auf.

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