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Ab 1. Jänner dürfen viele Arbeitslose nicht mehr geringfügig dazuverdienen.
Arbeitslosengeld und Zuverdienst
Wer ab Jänner noch dazuverdienen darf
Wer ab 1. Jänner 2026 Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezieht, darf nicht mehr wie bisher „nebenbei“ bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro brutto monatlich dazuverdienen. Tut er dies dennoch, gilt er nicht mehr als arbeitslos und verliert den Anspruch auf AMS-Gelder.
Was ist eine „geringfügige Beschäftigung“?
Darunter fallen alle möglichen Einkünfte: solche aus einem freien oder echten Dienstverhältnis, aber auch Einkünfte aus Selbstständigkeit, die von der Pflichtversicherung ausgenommen sind, oder Einkommen aus der Land- und Forstwirtschaft.
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