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Wer ab Jänner noch dazuverdienen darf
Ab 1. Jänner dürfen viele Arbeitslose nicht mehr ­geringfügig ­dazuverdienen.
© Drazen Zigic - GettyImages.com

Arbeitslosengeld und Zuverdienst

Wer ab Jänner noch dazuverdienen darf

Ab 1. Jänner gelten strengere Regeln für Arbeitslose. Nur noch ganz bestimmte Gruppen dürfen geringfügig dazuverdienen. Was jetzt zu tun ist.

Von Susanne Kowatsch

02.12.2025
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Wer ab 1. Jänner 2026 Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezieht, darf nicht mehr wie bisher „nebenbei“ bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro brutto monatlich dazuverdienen. Tut er dies dennoch, gilt er nicht mehr als arbeitslos und verliert den Anspruch auf AMS-Gelder.

Was ist eine „geringfügige Beschäftigung“?

Darunter fallen alle möglichen Einkünfte: solche aus einem freien oder echten Dienstverhältnis, aber auch Einkünfte aus Selbstständigkeit, die von der Pflichtversicherung ausgenommen sind, oder Einkommen aus der Land- und Forstwirtschaft.

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