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Wenn die BWB frühmorgens klingelt© Marcus Millo - GettyImages.com

Kartellrecht

Wenn die BWB frühmorgens klingelt

Vom Baukartell bis zum Schultaschenkartell – beginnt die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zu ermitteln, drohen oft Strafen in Millionenhöhe. Wie reagieren betroffene Unternehmen am besten? Und wie kommen Geschädigte zu Schadenersatz?

Von Susanne Kowatsch

03.01.2023
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Im Oktober führte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Hausdurchsuchungen bei Pelletherstellern und -händlern in Wien, Kärnten und Tirol durch. Der Verdacht der BWB: Sie sollen Preise abgesprochen, Kunden aufgeteilt und den Absatz gemeinsam eingeschränkt und kontrolliert haben.

Erste Untersuchungsergebnisse sind noch nicht bekannt, der Fall zeigt aber, dass auch kleinere Unternehmen nicht vor einem Kartellverfahren gefeit sind. „Es sind definitiv nicht nur Großunternehmen, sondern auch immer wieder KMU betroffen“, bestätigt der auf Kartellrecht spezialisierte Rechtsanwalt Heinrich Kühnert, Partner bei Dorda Rechtsanwälte. Das zeigte sich beispielsweise beim Tischlerei- oder beim Trockenbaukartell (die Höchststrafen betrugen 128.000 bzw. 190.000 Euro), oder auch beim sogenannten Skihandelkartell in St. Anton. Über viele Jahre hatten vier dort ansässige Sportgeschäfte ihre Preise für Wintersportartikel und Dienstleistungen wie Skiverleih abgesprochen. Die Strafen für die einzelnen Händler lagen am Ende zwischen 11.200 und 144.000 Euro.

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