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Wenn der Vermieter den Makler zahlt© Agustin Vai - GettyImages.com, zest_marina - GettyImages.com, Irina Gutyryak - GettyImages.com, Bildbearbeitung: Gewinn

Start des Bestellerprinzips am 1. Juli

Wenn der Vermieter den Makler zahlt

Wer eine Wohnung anmietet, muss seit 1. Juli nur mehr in Ausnahmefällen Provision zahlen. Welche Ausnahmen das sind, wie Umgehungen des neuen Gesetzes verhindert werden und welche Kosten auf Vermieter zukommen.

Von Robert Wiedersich

26.06.2023
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Im Juni war es bei der Besich­tigung mancher Mietwohnung überraschend ruhig, berichten Wohnungssuchende. Wer nicht unbedingt eine neue Wohnung anmieten musste, wartete lieber noch bis zum ersten Juli mit ­Besichtigungsterminen und Mietvertragsunterzeichnung. Kein Wunder: Schließlich ist die Maklerprovision für Mieter in den meisten Fällen mit 1. Juli Geschichte. Dann zahlt nur noch, wer den Auftrag zur Vermittlung einer Wohnung zuerst gibt. Und das ist in der Praxis praktisch immer der Vermieter, etwa weil er die Wohnung von einem Makler inserieren lässt und der Mieter erst dadurch auf das Angebot aufmerksam wird.

Doch wie ist das mit möglichen Fallen, wenn man trotzdem Provision zahlen muss? Wird die gestrichene Provision nicht später ohnehin auf die Miete aufgeschlagen? Und vertritt der Makler jetzt nur noch die Interessen des Vermieters?

Im Folgenden finden Sie alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Einführung des Bestellerprinzips.

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