Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Wenn der Mieter nicht mehr zahlen kann© FollowTheFlow - GettyImages.com

Mietausfall

Wenn der Mieter nicht mehr zahlen kann

Wann Vermieter säumige Wohnungsmieter kündigen können, wie lange es bis zur Räumung dauert und ob Corona als Grund gilt, seine Miete nicht zu zahlen. Plus: Die aktuelle Rechtslage bei Mietzahlungen für Geschäftslokale während und nach den Lockdowns.

Von Robert Wiedersich

11.03.2022
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Organisationen wie die Caritas oder die Mietervereinigung warnen seit Beginn der Pandemie vor zwei Jahren vor zunehmenden Zahlungsschwierigkeiten von Mietern. Zwar ist es bisher noch nicht zu der erwarteten Kündigungs- und Delogierungswelle gekommen, als privater Vermieter sollte man aber auch abseits der Corona-Zeiten wissen, was bei einem Mietausfall zu tun ist. Gerade wenn die Mieteinnahmen für die Kreditrückzahlung benötigt werden, ist ein langer Ausfall der Zahlungen besonders schmerzhaft. 
GEWINN beantwortet gemeinsam mit Rechtsexperten die wichtigsten Fragen dazu, wenn der Mieter nicht mehr zahlen kann.

1. Ab wann kann ich die Miete einklagen? Ab wann ist eine Kündigung des Mietvertrags möglich?

„Falls nicht anders vereinbart ist die Miete immer am 5. des Monats fällig. Danach kann man die Zahlung unter setzen einer Nachfrist von mindestens acht Tagen einmahnen und nach Ablauf der Frist einklagen. Auch eine Kündigung des Mietvertrags ist ab diesem Zeitpunkt möglich. In der Praxis vergeht freilich in der Regel deutlich mehr Zeit“, sagt Rechtsanwalt Martin Foers­ter von der Kanzlei Pitkowitz & Partners. Die Alternative ist eine Mietzins- und Räumungsklage, also eine Kombination aus Einklagen der Zahlung und Kündigung des Mietvertrags. Eine vorherige Mahnung ist nicht zwingend erforderlich. Die Klage gilt als Mahnung. Sie kann aber frühestens  dann eingebracht werden, wenn der Mieter über einen Monat im Rückstand ist. 
Man kann auch auf das Einklagen der Miete verzichten und nur die Kündigung aussprechen: „Wenn der Vermieter weiß, dass der Mieter ohnehin nicht zahlen kann, kann es das Verfahren beschleunigen, wenn man das Geld abschreibt und sich auf die Kündigung beschränkt. Dadurch wird die Wohnung schneller für eine neue Vermietung frei“, so Foerster. 

Weitere Artikel

Foto Thomas Winkler

„Neue Wohnungen werden teurer werden“

Thomas Winkler, Chef des Immobilienentwicklers UBM, über das Ende der Krise am Wohnungsmarkt und...

Weiterlesen: „Neue Wohnungen werden teurer werden“

Werden Sie GEWINN-Jungunternehmer:in 2026!

Sie haben in den letzten fünf Jahren ein Unternehmen gegründet oder sind dabei, eines zu gründen?...

Weiterlesen: Werden Sie GEWINN-Jungunternehmer:in 2026!
Foto Gerald Hörhan

Das war Österreichs Finanz-Event des Jahres

Auch die 35. Ausgabe der GEWINN-Messe konnte das zahlreiche Publikum wieder mit geballter...

Weiterlesen: Das war Österreichs Finanz-Event des Jahres