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Steuer
Was im Homeoffice noch absetzbar ist
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Als aufgrund von Corona das Arbeiten im Homeoffice plötzlich generell erwünscht war, schuf der Gesetzgeber das Homeofficepauschale für Arbeitnehmer.
Seither wird für zu Hause werkende Mitarbeiter ein pauschaler Kostenersatz von bis zu drei Euro pro Tag steuerfrei gestellt, auf 100 Tage bzw. auf 300 Euro pro Jahr gedeckelt. 2025 folgte die Umbenennung in Telearbeitspauschale, „um das arbeitsrechtliche Homeoffice-Verständnis örtlich zu erweitern, auch auf Wohnungen naher Angehöriger, Lebenspartner oder angemietete Coworking-Spaces“, erklärt Steuerberaterin Sandra Huber, Partnerin von Huber & Huber. Damit ist es leider bald vorbei, das begünstigte Pauschale kann nur noch heuer genützt werden. „Ab 2027 fällt sowohl die Steuerfreiheit wie auch die beitragsrechtliche Freistellung nach ASVG weg“, so Huber. Auch das 2022 eingeführte Arbeitsplatzpauschale für Selbstständige, das bisher in großer Form (1.200 Euro) und in kleiner (300 Euro) existiert, kann nur noch in der Steuererklärung für 2026 geltend gemacht werden.
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