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Steuertipp
Was bringt mehr: Investitionsfreibetrag oder Gewinnfreibetrag?
In vielen Fällen kann man als Unternehmer sowohl den einen, als auch den anderen Freibetrag wählen. Da man aber nicht beide für das gleiche Wirtschaftsgut nützen darf, heißt es, eine Entscheidung zu treffen. Was ist vorteilhafter: Eine Abschreibung in Höhe von 20 oder 22 Prozent der Anschaffungskosten oder ein Freibetrag, der Gewinne bis 583.000 Euro je nach konkreter Höhe um 4,5 bis 15 Prozent verringert?
In Verlustsituationen oder wenn der Gewinn unter 33.000 Euro liegt, ist es stets vorteilhafter, den IFB zu beantragen, da der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag erst ab einem Gewinn über 33.000 Euro möglich ist. Zudem kommt der GFB nur für natürliche Personen und Personengesellschaften, soweit daran natürliche Personen beteiligt sind, infrage. Kapitalgesellschaften können dagegen nur den IFB geltend machen.
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