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GEWINN-Tipp der Woche
Übernahmeangebot Semperit: annehmen oder abwarten?
Noch bis zum 12. Juni um 17 Uhr läuft die Annahmefrist, bis zu der Semperit-Aktionäre ein kürzlich von der B&C Holding gelegtes freiwilliges Übernahmeangebot für ausstehende Aktien der Semperit AG Holding annehmen können. Bei der B&C Holding handelt es sich um die Mehrheitsaktionärin, die aktuell 58,58 Prozent hält, sie möchte Semperit nun komplett übernehmen. Deshalb bietet sie allen Inhabern der über 8,5 Millionen auf Inhaber lautenden Stückaktien 15 Euro je Aktie.
Eine aufschiebende Bedingung für das Angebot gibt es aber: Der Wiener Börsenindex ATX darf bis Ende der Annahmefrist „nicht an drei aufeinanderfolgenden Börsetagen unter den Wert von 2.671,68 Punkten fallen“, was einem Kurseinbruch um rund 50 Prozent zum Schlusskurs vor Veröffentlichung des Übernahmeplans entspräche.
Für so manchen Aktionär ist das Angebot überraschend gekommen. Im März wurde bekannt, dass Semperit 2025 nach einem schwierigen ersten Halbjahr einen massiven Gewinneinbruch erlitten hat, der Gewinn schrumpfte um gut 96 Prozent auf 0,4 Millionen Euro trotz eines leicht gestiegenen Umsatzes. Die Dividende wurde darauf für 2025 gestrichen. Was soll man nun als Aktionär tun.
Keine Eile, rät IVA
Seit Bekanntwerden des Angebots im März stieg die Aktie deutlich und notiert derzeit rund um die 15 Euro. Auf diesem Niveau war die Semperit-Aktie zuletzt im Frühjahr 2025 kurzfristig gelegen, seither dümpelte der Kurs eher rund um 13 Euro je Aktie. Denkt man allerdings weiter zurück, hat die Aktie freilich schon deutlich mehr gezeigt – in den Jahren 2021 bis 2023 notierte sie häufig über 25 Euro je Aktie, 2021 kratzte sie sogar an der 40-Euro-Marke.
Der Angebotspreis von 15 Euro liegt allerdings deutlich unter den nach Ankündigung des Übernahmeangebots veröffentlichten Kurszielen der Analysten, wie der Interessenverband für Anleger (IVA) analysiert, und er liegt auch weit unter dem Buchwert je Aktie (20,20 Euro). „Trotz einer Prämie von 19,6 Prozent zum einmonatigen Durchschnittsaktienkurs zum Zeitpunkt der Ankündigung des Angebots gelingt es insbesondere dem Vorstand in seiner Stellungnahme nicht, von der langfristigen Vorteilhaftigkeit des Verkaufs der Aktie zu überzeugen“, so der IVA in einer Stellungnahme. Er sieht daher „derzeit – unbeschadet der individuellen Investmentstrategie – keine Notwendigkeit zur Annahme des Übernahmeangebots“.
Zusammenfassend kann man also sagen: Wer die Aktie ohnehin in nächster Zeit verkaufen wollte, kann dies nun zu einem kurzfristig einigermaßen interessanten Kurs tun. Wer dagegen Semperit noch länger im Depot haben möchte, hat keinen unmittelbaren Grund, auf das Übernahmeangebot einzusteigen.
Droht Delisting?
Was, wenn man jetzt nicht auf das Angebot eingeht, aber demnächst ein Delisting erfolgt, sprich, die Aktie wird von der Börse genommen? Wichtig zu wissen: Die B&C Holding selbst hat betont, dass es sich aktuell um kein Delisting-Angebot handelt, Semperit soll ausdrücklich weiterhin an der Wiener Börse notieren. Was freilich nicht ausschließt, dass es in Zukunft dennoch dazu kommen könnte.
Was würde dann den verbliebenen Aktionären drohen? Kurz erklärt: Ein Delisting ist möglich, wenn 75 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals zustimmen. Dann muss ein Übernahmeangebot an die Minderheitsaktionäre gelegt werden. Dabei darf der Angebotspreis zunächst den durchschnittlichen gewichteten Börsenkurs der letzten sechs Monate und den höchsten vom Bieter für das Beteiligungspapier innerhalb der letzten zwölf Monate gezahlten Preis nicht unterschreiten. Zusätzliche Untergrenze ist der durchschnittliche Börsenkurs der letzten fünf Börsentage vor Bekanntgabe des geplanten Delistings. Wenn dieser historische Börsenkurs jedoch offensichtlich unter dem tatsächlichen Wert des Unternehmens liegt, ist die Abfindung laut Börsengesetz „angemessen“ festzulegen. Deutlich weniger als 15 Euro sollten es aus heutiger Sicht also eher nicht werden.
Übrigens: Auch damit kann kein Aktionär gezwungen werden, zu verkaufen, und er kann sogar allfällige Dividenden weiter kassieren. Jedoch wird er nach dem Delisting keine Handelsplattform mehr finden, um seine Anteilsscheine später zu verkaufen.


