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KMU: Nutzung gebrauchter Softwarelizenzen
Trend zu Secondhand-Software
Gebrauchte Softwarelizenzen zu erwerben, ist in Europa seit Jahren rechtlich zulässig. Maßgeblich dafür war ein richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2012. Seither dürfen einmal rechtmäßig in der EU beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Softwarelizenzen grundsätzlich weiterverkauft werden.
Laut Stefan Tauchhammer handelt es sich dabei um einen Milliardenmarkt, zumindest im europäischen Raum. Der Unternehmer betreibt mit Software ReUse seit 15 Jahren den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen. Heute beschäftigt er vier Mitarbeitende und erzielte im Vorjahr nach eigenen Angaben einen Umsatz von rund 1,8 Millionen Euro.
Während der Weiterverkauf in Europa rechtlich klar geregelt ist, gestalte sich der Markt in den USA aufgrund strengerer urheberrechtlicher Rahmenbedingungen deutlich schwieriger.
Besonders gefragt seien jedenfalls Programme, die in vielen Unternehmen im Einsatz sind. Dazu zählen laut Tauchhammer vor allem Standardsoftware und Serverlizenzen, etwa von Microsoft, Adobe, Oracle oder VMware (mit letztgenannter Software lassen sich auf einem Server verschiedene Serverdienste virtuell konfigurieren. So können auf einer Plattform mehrere Betriebssysteme genutzt werden).
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