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Steuertipp: Heizungstausch und Sanierung als Sonderausgaben© KangeStudio - GettyImages.com

Öko-Sonderausgabenpauschale

Steuertipp: Heizungstausch und Sanierung als Sonderausgaben

Ausgaben für die thermische Sanierung oder die Umrüstung auf ein klimafreundlicheres Heizsystem haben auch steuerlich ihren Reiz: Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Von Hans Bruckberger, Martin Mayer, Susanne Kowatsch und Robert Wiedersich

02.01.2024
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Dank Öko-Sonderausgabenpauschale „können Ausgaben für die thermische Sanierung von Gebäuden oder für die Umrüstung auf ein klimafreundlicheres Heizsystem als Sonderausgaben geltend gemacht werden“, erklärt Bianca Tschanter, Steuerberaterin bei LBG. Die Sonderausgabenpauschale ist an die Auszahlung einer Bundesförderung geknüpft, und es muss sich um ein privat genütztes Gebäude handeln.

Für die thermische Sanierung müssen mehr als 4.000 Euro bzw. mindestens 2.000 Euro beim Heizkesseltausch (nach Abzug aller ausbezahlten öffentlichen Förderungen) ausgegeben werden. Dann stehen für das Jahr 2024 800 bzw. 400 Euro als Öko-Sonderausgabenpauschale zu. Die Pauschale wird beginnend mit dem Jahr der Auszahlung der Förderung für insgesamt fünf Jahre automatisch in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Somit werden in Summe bis zu 4.000 bzw. 2.000 Euro steuerlich wirksam.

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