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Rettungsanker Selbstanzeige© Illustration: Arnulf Rödler

Selbstanzeige

Rettungsanker Selbstanzeige

Ob Selbstständiger, Vermieter oder Angestellter: Mit einer Selbstanzeige kann man sich vor einer drohenden Finanzstrafe retten – sofern man rasch genug handelt und die Regeln einhält.

Von Felix Blazina

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04.11.2025
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Falls bei Ihnen eine finanzbehördliche Prüfung ansteht oder Sie Ihr steuerliches Gewissen etwas drückt, empfiehlt es sich vielleicht, die Flucht nach vorne anzutreten. Soll heißen, dass Sie eine Selbstanzeige gemäß § 29 Finanzstrafgesetz erstatten. Eine Selbstanzeige kann jeder einbringen, egal, ob Gewerbetreibender, Freiberufler, Angestellter oder Vermieter. Mit einer Selbstanzeige erlangen Sie aber nur dann Straffreiheit, wenn folgende fünf Kriterien erfüllt werden.

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