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Selbstanzeige
Rettungsanker Selbstanzeige
Falls bei Ihnen eine finanzbehördliche Prüfung ansteht oder Sie Ihr steuerliches Gewissen etwas drückt, empfiehlt es sich vielleicht, die Flucht nach vorne anzutreten. Soll heißen, dass Sie eine Selbstanzeige gemäß § 29 Finanzstrafgesetz erstatten. Eine Selbstanzeige kann jeder einbringen, egal, ob Gewerbetreibender, Freiberufler, Angestellter oder Vermieter. Mit einer Selbstanzeige erlangen Sie aber nur dann Straffreiheit, wenn folgende fünf Kriterien erfüllt werden.
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