Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Rettungsanker Selbstanzeige© Illustration: Arnulf Rödler

Selbstanzeige

Rettungsanker Selbstanzeige

Ob Selbstständiger, Vermieter oder Angestellter: Mit einer Selbstanzeige kann man sich vor einer drohenden Finanzstrafe retten – sofern man rasch genug handelt und die Regeln einhält.

Von Felix Blazina

04.11.2025
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Falls bei Ihnen eine finanzbehördliche Prüfung ansteht oder Sie Ihr steuerliches Gewissen etwas drückt, empfiehlt es sich vielleicht, die Flucht nach vorne anzutreten. Soll heißen, dass Sie eine Selbstanzeige gemäß § 29 Finanzstrafgesetz erstatten. Eine Selbstanzeige kann jeder einbringen, egal, ob Gewerbetreibender, Freiberufler, Angestellter oder Vermieter. Mit einer Selbstanzeige erlangen Sie aber nur dann Straffreiheit, wenn folgende fünf Kriterien erfüllt werden.

Weitere Artikel

Foto von Goldbarren, Kette, Ring aus Gold

Goldverkauf: Was sagt die Steuer?

Der Goldpreis ist in lichte Höhen aufgestiegen, und so mancher überlegt, seine Goldbestände zu...

Weiterlesen: Goldverkauf: Was sagt die Steuer?
Das GEWINN Börsenbarometer April 2026 in Zusammenarbeit mit boersensignale.de

Trotz Iran-Krieg noch keine Panik an der Börse!

Bislang haben die Finanzmärkte den Krieg im Nahen Osten den Umständen entsprechend gut weggesteckt....

Weiterlesen: Trotz Iran-Krieg noch keine Panik an der Börse!
Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

Edelmetalle als Beimischung – macht das Sinn?

Häufig wird argumentiert, dass sich Gold und andere Edelmetalle perfekt als Beimischung zu Aktien...

Weiterlesen: Edelmetalle als Beimischung – macht das Sinn?