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Selbstanzeige
Rettungsanker Selbstanzeige
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Falls bei Ihnen eine finanzbehördliche Prüfung ansteht oder Sie Ihr steuerliches Gewissen etwas drückt, empfiehlt es sich vielleicht, die Flucht nach vorne anzutreten. Soll heißen, dass Sie eine Selbstanzeige gemäß § 29 Finanzstrafgesetz erstatten. Eine Selbstanzeige kann jeder einbringen, egal, ob Gewerbetreibender, Freiberufler, Angestellter oder Vermieter. Mit einer Selbstanzeige erlangen Sie aber nur dann Straffreiheit, wenn folgende fünf Kriterien erfüllt werden.


