Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Rettungsanker Selbstanzeige© Illustration: Arnulf Rödler

Selbstanzeige

Rettungsanker Selbstanzeige

Ob Selbstständiger, Vermieter oder Angestellter: Mit einer Selbstanzeige kann man sich vor einer drohenden Finanzstrafe retten – sofern man rasch genug handelt und die Regeln einhält.

Von Felix Blazina

04.11.2025
Exklusiv für GEWINN-Abonnenten
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Falls bei Ihnen eine finanzbehördliche Prüfung ansteht oder Sie Ihr steuerliches Gewissen etwas drückt, empfiehlt es sich vielleicht, die Flucht nach vorne anzutreten. Soll heißen, dass Sie eine Selbstanzeige gemäß § 29 Finanzstrafgesetz erstatten. Eine Selbstanzeige kann jeder einbringen, egal, ob Gewerbetreibender, Freiberufler, Angestellter oder Vermieter. Mit einer Selbstanzeige erlangen Sie aber nur dann Straffreiheit, wenn folgende fünf Kriterien erfüllt werden.

Weitere Artikel

Jemand schraubt an einem HeizkörperExklusiv für GEWINN-Abonnenten

So viel erspart man sich dank Öko-Sonderausgaben

Die Öko-Sonderausgaben für Heizungstausch und Sanierung wurden glücklicherweise bei den jüngsten...

Weiterlesen: So viel erspart man sich dank Öko-Sonderausgaben

Auf den Spuren von Kaiserin Sisi in Bad Ischl

Kaiserin ohne Kitsch: Das neue Grand Elisabeth Hotel in Bad Ischl ist eine unkonventionelle Hommage...

Weiterlesen: Auf den Spuren von Kaiserin Sisi in Bad Ischl
Fischerstrand

Eine Investition in Lebensqualität: Wohnen an der Alten Donau in Wien

Exklusives Neubauprojekt von Glorit. Die untere Alte Donau im 22. Bezirk zählt zu den...

Weiterlesen: Eine Investition in Lebensqualität: Wohnen an der Alten Donau in Wien