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OGH-Urteile
Pilot im Prüfungsflug
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Das Triebwerk des Flugzeugs der Klägerin wurde beschädigt, weil während eines Prüfungsflugs zur Verlängerung der Fluglizenz des Zweitbeklagten, bei dem der Erstbeklagte Prüfer war, die Motordrehzahllimits überschritten worden waren.
Die Klägerin begehrte vom Prüfer und vom Piloten zur ungeteilten Hand Schadenersatz in Höhe von 38.366 Euro. Das Erstgericht verpflichtete nur den Prüfer zur Zahlung von 27.642 Euro und wies das Klagebegehren gegenüber dem Zweitbeklagten – zu Recht – ab.
Denn Ausbildungsflüge im Rahmen der praktischen Ausbildung bzw. Prüfungsflüge sind unter unmittelbarer Aufsicht und Anleitung eines dazu berechtigten Zivilfluglehrers bzw. Prüfers durchzuführen. Dabei gelten diese als verantwortliche Piloten. Erfasst sind auch Flüge, die im Rahmen einer Befähigungsüberprüfung durchgeführt werden. Zwischen Prüfungen zur erstmaligen Erlangung einer Fluglizenz und solchen zur Verlängerung oder Wiedererlangung (nach Ablauf) einer Fluglizenz ist nicht zu unterscheiden.
Vorrangiges EU-Recht wird dabei nicht missachtet. Zu zivilrechtlichen Haftungsfragen wie der schadenersatzrechtlichen Qualifikation als verantwortlicher Pilot wird vom europäischen Gesetzgeber keine Regelung getroffen (5 Ob 33/26b).



