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Photovoltaik: So funktioniert das neue Förderregime
Energieberater Stefan Maier: „Der Wegfall der umständlichen Förderanträge und -abrechnungen für PV-Anlagen ist ein Vorteil für private Haushalte.“
© Luca Tribondeau Photo

Umsatzsteuerbefreiung

Photovoltaik: So funktioniert das neue Förderregime

Good News für alle, die eine Photovoltaikanlage planen: Ab 2024 wird die staatliche Unterstützung wesentlich vereinfacht. Es sind keine Förderanträge mehr notwendig, dafür entfällt die Umsatzsteuer.

Von Hans Bruckberger, Martin Mayer, Susanne Kowatsch und Robert Wiedersich

02.01.2024
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Immer mehr Österreicher legen sich eine Solaranlage zu, um so zum nachhaltigen Stromerzeuger zu werden und auch größere Unabhängigkeit vom Strommarkt zu erlangen. Dies soll wesentlich dazu beitragen, die Klimaziele der Regierung zu erreichen. Dementsprechend großzügig zeigt sich der Staat bei der Unterstützung von Projekten zum Ausbau der Photovoltaik.

Um den Ausbau der Sonnenstromproduktion auch für private Haushalte möglichst attraktiv und einfach zu gestalten, wird für kleine Photovoltaikanlagen (PV) eine einfache und unbürokratische Förderung über Steuererleichterungen eingeführt: Ab 1. Jänner 2024 fällt für Photovoltaikanlagen keine Umsatzsteuer mehr an, es gilt somit eine „echte Umsatzsteuerbefreiung“. Die mühsame Antragstellung und die bürokratische Abwicklung für PV-Förderungen fallen somit zumindest für Privathaushalte weg.

Die Umsatzsteuerbefreiung gilt nur für Anlagen bzw. Teile, die nach diesem Datum geliefert oder installiert werden. Auch Bestellungen aus dem Ausland sind von der Steuer­befreiung umfasst. Sie kommt bei ­allen Nutzungstypen, sowohl bei Voll- bzw. Überschusseinspeisung als auch für nicht netzgebundene sta­tionäre Anlagen (Inselbetrieb) zur ­Anwendung.

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