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Unternehmen in Finanznot
Nur nicht den Kopf in den Sand stecken!
Herr Sorglos, geschäftsführender Gesellschafter der Vermögenslos-GmbH, versteht die Welt nicht mehr. Im Dezember 2022 forderte ihn das Insolvenzgericht auf, den Kostenvorschuss in Höhe von 4.000 Euro für die Insolvenzeröffnung über das Vermögen der Vermögenslos-GmbH zu hinterlegen. Und zwar ihn persönlich! Dabei handelt es sich doch um eine Verpflichtung der GmbH – oder etwa nicht?
Aber erst einmal der Reihe nach: Herrn Sorglos, einem Fitnessstudiobetreiber, waren die vom Staat gewährten Corona-Hilfen gerade recht gekommen. In den letzten Jahren hatte er mit Corona und massivem Kundenschwund zu kämpfen gehabt. Dank der Corona-Hilfen hatte er mit Müh und Not zumindest Miete, Strom und Heizung, seine beiden Mitarbeiter und sein Geschäftsführergehalt bezahlen können. Gereicht hatte es schlussendlich aber doch nicht. Ende November 2022 musste Herr Sorglos einen Insolvenzantrag stellen.
Mit seinem Schicksal ist er nicht allein. Die Statistik zu den Insolvenzen des abgelaufenen Jahres 2022 spricht Bände: Im Jahr 2022 stiegen die Firmenpleiten um fast 60 Prozent, das Vorkrisenniveau ist damit beinahe erreicht. Und für heuer sehen die Prognosen noch etwas düsterer aus.


