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Geld-Tipp
Neue Widerrufsregeln online
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Egal, ob online am Laptop oder per App am Handy: Wer ab 1. Oktober ein Sparkonto, ein Girokonto oder ein Wertpapierdepot eröffnet, für den gelten leicht veränderte Regeln. Dies wurde kürzlich per Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026, basierend auf einer EU-Richtlinie, beschlossen. Ziel ist neben mehr Wettbewerb vor allem eine höhere Transparenz bei Finanzdienstleistungen für die Kunden.
Beispielsweise müssen die Anbieter ihren Kunden echte Kontaktmöglichkeiten (Telefon, E-Mail) nennen, konzessionierte Anbieter müssen Kontaktdaten ihrer Aufsichtsbehörde angeben. Auch muss der Anbieter angemessene Erläuterungen zur Verfügung stellen, damit der Kunde beurteilen kann, ob das Produkt samt Nebenleistungen zu seiner finanziellen Situation passt.
Zudem muss ab Oktober bei online abgeschlossenen Verträgen ein gut sichtbarer Widerrufsbutton bzw. -link vorhanden sein (z. B. namens „Vertrag widerrufen“), und zwar während der gesamten Rücktrittsfrist von 14 Tagen.
Andererseits wird es künftig kein „ewiges“ Rücktrittsrecht mehr geben. Dieses führte bisher dazu, dass man bei fehlender Belehrung über eine Rücktrittsmöglichkeit faktisch unbegrenzt zurücktreten konnte, auch nach vielen Jahren. Damit ist jetzt Schluss, bei mangelnder Belehrung endet die Rücktrittsfrist zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss, es zählt der Absendezeitpunkt der Widerrufserklärung.


