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Neue Heizung? Abgelehnt!
Die Regierung setzt beim Heizungstausch auf Freiwilligkeit. Ein fixes Enddatum für Öl- und Gasheizungen gibt es nicht.
© Vasyl90 - GettyImages.com

Heizungstausch bei Eigentums- und Mietwohnungen

Neue Heizung? Abgelehnt!

Obwohl es so viel Fördergeld wie noch nie für den Heizungstausch gibt, dürfte er in vielen Häusern scheitern. Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter können sich querlegen. Wer welchen Maßnahmen zustimmen muss und wann Einstimmigkeit notwendig ist.    

Von Robert Wiedersich

27.02.2024
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Raus mit den alten Öl- und Gasheizungen! Rein mit nicht fossilen Heizungen wie Wärmepumpen oder Pellets. Das ist das Ziel der Bundesregierung. Erreichen will man das ohne Zwang, dafür mit viel Fördergeld. Mit Jahresanfang wurden die Förderungen so stark aufgestockt, dass im Schnitt rund 75 Prozent der Kosten gedeckt sein sollen. 

Bisher war der Heizungstausch vor allem ein Thema für Einfamilienhausbesitzer. Mit dem Anstieg der Gaspreise infolge des Ukraine-Kriegs rückte das Thema auch in das Bewusstsein vieler Wohnungs- und Zinshausbesitzer. Dazu kam die Erkenntnis, dass man den Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen früher oder später sowieso vollziehen muss. Bis zum Herbst des Vorjahrs sah der Entwurf des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes vor, dass Ölheizungen bis spätestens 2035 getauscht werden müssen, Gasheizungen bis 2040. Doch das finale Ausstiegsdatum wurde wieder aus dem Gesetzestext gestrichen. 

Das freut viele, die ihre funktionierenden Gas- und Ölheizungen auf keinen Fall herausreißen wollen. Für tauschwillige Wohnungsbesitzer und Vermieter führt das Fehlen eines ­gesetzlichen Ausstiegszeitpunkts hingegen zu vielen Problemen. In der Praxis wird es den Heizungstausch deutlich erschweren, wenn der Gesetz­geber nicht nachschärft. Und danach sieht es im Wahljahr 2024 nicht aus. 

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