Hauptinhalt
OGH-Urteile
Miteigentümerin blockiert Heizungstausch
Der Hälfteeigentümer einer Liegenschaft beantragte, die Zustimmung der Miteigentümerin zum Tausch der Ölheizanlage gegen eine Pelletsheizung zu ersetzen. Die Lebensdauer der Ölheizung sei zum Teil um 30 Jahre überschritten, sie sei wartungsintensiv, unökologisch und ohnedies umgehend mit erheblichem Kostenaufwand zu sanieren. Die in der Schweiz lebende Antragsgegnerin hatte kein Interesse an einer neuen Heizanlage, weil sie nur bei ihren Aufenthalten in Salzburg die Wohnung im ersten Stock nutzte. Der OGH (5 Ob 38/25m) bestätigte, dass es sich um eine Angelegenheit der Verwaltung der Liegenschaft handle, für welche die fehlende Zustimmung eines Miteigentümers durch das Gericht ersetzt werden kann. Der Beschluss des Außerstreitgerichts ist eine im Wesentlichen von Billigkeitserwägungen getragene Ermessensentscheidung. Die Beurteilung erfolgt nach den Umständen des Einzelfalls und vom Standpunkt der Gesamtheit der Miteigentümer aus. Es kommt nicht nur auf finanzielle Interessen, sondern auch auf die persönlichen und familiären Verhältnisse und Bedürfnisse der einzelnen Teilhaber an.



