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Luxus aus Sicht der Finanz
Der Firmenflieger bleibt für die meisten ein Traum, aber wie wäre es mit einem edlen Teppich?
© Illustration: Arnulf Rödler

Boote, Flugzeuge, Jagd und Antiquitäten

Luxus aus Sicht der Finanz

Ein wenig Luxus im Berufsleben bzw. Firmenleben ist schön, kann aber in der nüchternen Realität der Finanz mitunter mit einer „Angemessenheitsprüfung“ enden. Was geht durch, was nicht?

Von Felix Blazina

30.05.2023
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Das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden oder auch umgekehrt. Warum sollten Sie in Ihrem Beruf bzw. Unternehmen auf einen gewissen Luxus verzichten? Schließlich können diverse Anschaffungen und Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Ja, schon, doch mischt sich hier der Fiskus ein, indem er eine „Angemessenheitsprüfung“ vornimmt, die sich auf die Bereiche Pkw und Kombi, Personenluftfahrzeuge, Sport- und Luxusboote, Jagden, handgeknüpfte (!) Teppiche und Tapisserien sowie Antiquitäten (siehe Kasten) erstreckt. Die Prüfung bezieht sich dabei auf die Angemessenheit sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Andere als die eben genannten Wirtschaftsgüter sind von einer Angemessenheits­prüfung übrigens nicht betroffen.

Hinweis: Der häufig praktizierten und bei Autofans unbeliebten Angemessenheitsprüfung bei Pkw und Kombi wird GEWINN in der kommenden Ausgabe einen eigenen Artikel widmen.

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