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Steuer-Tipps

Kalte Progression ist bald vorbei, weitere Boni und Einmalzahlungen kommen

Von Susanne Kowatsch

09.07.2022
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Finanzminister am Pult
Ab 2023 soll die kalte Progression zumindest zu zwei Dritteln abgeschafft werden© BMF/Christopher Dunker

Ein weiteres „größtes Entlastungspaket“ passierte Mitte Juni in Anbetracht der galoppierenden Inflation den Ministerrat. Als Gesetz beschlossen werden die Details erst im Herbst. Das wohl längerfristig wichtigste Highlight: Die kalte Progression soll ab 2023 in allen Tarifstufen abgeschafft werden, außer bei Höchstverdienern mit mehr als einer Million Euro jährlich. Zwei Drittel davon sollen künftig automatisch den Erwerbstätigen und Pensionisten zurückgegeben werden, über das weitere Drittel darf die Politik innerhalb eines Jahres entscheiden, wie und an wen genau.

Ab nächstem Jahr sollen auch Sozialleistungen (wie Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Reha-, Krankengeld, Studienbeihilfe) automatisch an die Inflation angepasst werden.

Bereits für August sind für jedes Kind, das Familienbeihilfe erhält, 180 Euro einmalig zusätzlich angekündigt. Ab Oktober soll zudem ein bundesweit auf 250 Euro pro Person erhöhter Klima­bonus (für Kinder 125 Euro) ausbezahlt werden, dieser wird aufgrund der Teuerungswelle mit einem „Anti-Teuerungsbonus“ von 250 Euro pro Person aufgedoppelt.

Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung sollen speziell Kleinverdiener und kleine Pensionen von ­einem einmaligen Teuerungsabsetz­betrag bis zu 500 Euro profitieren. Ein weiteres Zuckerl wird die Steuer­freiheit von Mitarbeiterprämien bis 3.000 Euro. Ein Opfer der neuen Regelungen gibt es auch: Der Start der neuen CO2-Bepreisung wurde von ­Juli auf Oktober verschoben.

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