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GEWINN-Tipp der Woche
IBAN-Namensabgleich: wie sich jetzt Ärger vermeiden lässt
Eigentlich soll die neue Empfängerprüfung ja für weniger statt für mehr Ärger sorgen. Denn der IBAN-Namensabgleich soll Fehlüberweisungen und Betrugsfälle reduzieren. Daher erhält man nun, bevor man eine entsprechende Zahlung freigibt, folgende Rückmeldungen:
- „Grün“: vollständige Übereinstimmung, der eingegebene Name stimmt mit dem Namen überein, der bei der IBAN als Kontoinhaber hinterlegt ist;
- „Gelb“: teilweise Übereinstimmung, der eingegebene Name stimmt nahezu überein (z. B. bei Namensvarianten), die Bank zeigt den vermuteten richtigen Kontoinhaber an, den man daraufhin auswählen kann.
- „Rot“: keine Übereinstimmung, der eingegebene Name stimmt also nicht mit jenem des hinterlegten Kontoinhabers überein. Eine Überprüfung der Daten wird empfohlen.
- „Durchführung nicht möglich“: Diese Variante scheint bei technischen Problemen auf oder bei einem Konto, das kein Zahlungskonto ist, oder wenn das Service der Empfängerprüfung von der Empfängerbank (noch) nicht unterstützt wird.
In all diesen Fällen kann man dennoch überweisen, ganz unabhängig von der Rückmeldung. Speziell bei den letzteren beiden Meldungen bewirkt der Verzicht auf Empfängerüberprüfung allerdings, dass die Auftraggeberbank nicht für die Ausführung an unbeabsichtigte Zahlungsempfänger haftet – man verliert also seine Rückerstattungsrechte.
Auf noch etwas weist die OeNB hin: Der IBAN-Namensabgleich kann immer nur prüfen, ob der eingegebene Name mit den dem IBAN zugeordneten Namen übereinstimmt, er schützt also vor vielen Arten des Rechnungs- oder Identitätsbetrugs. Er kann aber nicht verhindern, dass eine Zahlungsaufforderung womöglich insgesamt betrügerisch war, wenn der Name und die IBAN des Betrügers zusammenpassen.
Mag. oder Mag. phil.?
Teils hört man von Überweisungsproblemen gegenüber Privaten, weil beispielsweise Titel offensichtlich anders hinterlegt wurden. Ist das tatsächlich ein Problem? Laut GEWINN-Nachfrage bei der Unicredit Bank Austria genügen als Empfängername in der Regel Vorname und Nachname. Titel und Anrede seien für die Empfängerüberprüfung nicht notwendig. Also besser einen Titel weglassen, als mit Titelvarianten zu experimentieren!
QR-Code vermeidet Ärger
„Bei teilweiser Übereinstimmung macht das Banksystem einen Vorschlag für die korrekte Bezeichnung, die man übernehmen kann“, so die Unicredit Bank Austria. Die Bawag ergänzt dazu, dass bei einer „nahezu Übereinstimmung“ der hinterlegte Name nicht nur für die Überweisung übernommen werden, sondern auch in den Stammdaten für künftige Überweisungen geändert werden kann.
Noch etwas: „Falls auf der Rechnung vorhanden, kann man die Überweisung per QR-Code durchführen, dort sind bereits die korrekten Empfängerdaten hinterlegt“, rät die Bawag. Sollte der Namensvorschlag aber nicht korrekt sein, lautet die dringende Empfehlung, den Empfänger vor Freigabe zu kontaktieren, um die Daten abzugleichen.
Probleme beim Firmennamen?
Gerade Unternehmen mit längeren Namen bzw. Zusätzen wie Ges.m.b.H., mit einem &-Zeichen etc. klagen, dass sie Kunden wegen diverser Warnmeldungen kontaktieren und es nicht wagen, zu überweisen. Was tun? „Die Bank Austria ermöglicht es ihren Geschäftskunden, einen ‚Alias-Namen‘ zu ergänzen, um für die Empfängerprüfung beispielsweise ihren Handels- oder Markennamen zu ergänzen“, so die Unicredit Bank Austria. Das bietet sich auch dort an, wo der komplette Firmenname länger ausfällt, als in der Empfänger-Maske der Bank Platz ist.
Im Detail scheint es allerdings von Bank zu Bank Unterschiede zu geben, wie viele „Alias“-Varianten von ihnen angenommen werden. Je mehr, desto erfreulicher jedenfalls für das Unternehmen. Der wichtigste Rat lautet allerdings (wie GEWINN bereits in der September-Ausgabe berichtete): „Für Unternehmen ist es wichtig, den genauen Kontowortlaut, der bei der Bank hinterlegt ist, auf ihren Zahlscheinen anzugeben“, betont die Unicredit Bank Austria. Und diesen am besten auch allen Mitarbeitern zu kommunizieren, die dieser Tage mit verunsicherten Kunden telefonieren müssen.
Daueraufträge
Wie sieht es eigentlich bei Daueraufträgen aus? Bei Daueraufträgen wird nur dann eine Empfängerüberprüfung durchgeführt, wenn man einen neuen Dauerauftrag anlegt oder einen bestehenden ändert. Bei bereits vor 9. 10. bestehenden Daueraufträgen wird dagegen nicht geprüft.
Sammelüberweisungen und SEPA-Lastschriften
Bei Sammelüberweisungen, etwa Lohnverrechnungs-Sammelüberweisungen, können Unternehmen übrigens auf die Empfängerprüfung überhaupt verzichten.
Und noch einen Tipp gibt es für durch das Empfängerüberprüfungsthema genervte Unternehmen: Wenn Kunden bereit sind, für ihre regelmäßigen Zahlungen eine SEPA-Lastschrift zu erteilen, verkürzt man damit nicht nur sein eigenes Zahlungsziel, sondern schlägt gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: SEPA-Lastschriften (Einzugsermächtigungen) sind nämlich von der Empfängerüberprüfung ausgenommen!


