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Bewirtungsaufwand ist zur Hälfte abzugsfähig, bei teuren Geschenken ist die Sache heikler.
Von Werbeaufwand bis Bestechung
Heikle Geschenke unter Geschäftsfreunden
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Geschenke an Geschäftspartner sind üblich. Beim Kugelschreiber mit Firmenlogo fängt es an. Dazu noch ein kleines Dankeschön für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Aber was, wenn es darüber hinausgeht? Was, wenn das Geschenk in Wahrheit sicherstellen soll, dass man bei der nächsten Auftragsvergabe wieder „wohlwollend“ berücksichtigt wird?
Und schon befindet man sich mitten in einem Brennpunktthema, bei dem es vieles zu beachten gilt: Compliance, Strafrecht, Zivilrecht, Vergaberecht, aber auch Steuer- und Finanzstrafrecht. Welche Geschenke sind denn steuerlich abzugsfähig und welche nicht?


