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Zollregeln im Urlaub
Hamma was zu verzollen?
Als Erstes ist zu unterscheiden, ob die Einreise aus einem Mitgliedstaat der EU oder von außerhalb erfolgt. Denn Waren, die Sie in der EU einkaufen, befinden sich im sogenannten „freien Verkehr“. Die im Kaufpreis enthaltenen Steuern (Umsatzsteuer, aber auch Verbrauchsteuern wie z. B. Alkohol-, Bier-, Tabaksteuer) werden in dem EU-Staat erhoben, in dem Sie die Waren erwerben. Derart gekaufte Waren dürfen Sie für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bzw. jenen Ihrer Haushaltsangehörigen im Reisegepäck einführen, ohne in Österreich Zoll und sonstige Abgaben zu bezahlen. Ausnahmen bestehen allerdings auch hier, abgesehen von neuen Kfz, insbesondere bei Tabakwaren und Alkoholika (siehe Tabelle unten).
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