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GEWINN-Tipp der Woche
Goldverkauf: Was sagt die Steuer?
Physisches Gold, ob als Münze, Barren, Goldschmuck oder Zahninlay, ist ein Sachwert. Wird es innerhalb von 365 Kalendertagen nach Kauf wieder veräußert, ist ein allfälliger Gewinn nach dem Einkommensteuersatz zu versteuern. Es handelt sich dann um Spekulationseinkünfte gemäß § 31 EStG, sofern diese im betreffenden Kalenderjahr insgesamt 440 Euro übersteigen.
Ein Jahr Spekulationsfrist
Ist die Haltedauer von einem Jahr (taggenau nach 365 Tagen) jedoch bereits abgelaufen, sind erzielte Gewinne aus dem Goldverkauf in Österreich gänzlich steuerfrei.
Tipp: Das Aufbewahren der Rechnung des einstigen Goldkaufs empfiehlt sich immer. Einerseits um den Ablauf der Behaltefrist dokumentieren zu können, andererseits um beim späteren Verkauf der Bank oder dem Händler die unproblematische Mittelherkunft darlegen zu können (Stichwort „Geldwäschebestimmungen“).
Gold-ETC: 27,5 Prozent KESt
Bei einem Gold-ETC (ETC = Exchange-Traded Commodity) handelt es sich um ein Zertifikat und damit eine verbriefte Kapitalforderung (Schuldverschreibung), mit der die Wertentwicklung des zugrundeliegenden Basiswertes, hier Gold, abgebildet wird. Man kauft hier also nicht das Edelmetall selbst, sondern ein Wertpapier, das den Goldkurs abbildet. Besichert sind Gold-ETCs üblicherweise mit physischen Goldbeständen, einige verfügen darüber hinaus über eine Option zur physischen Auslieferung der mit dem Gold-ETC erworbenen Goldanteile.
Der wohl bekannteste Vertreter von Gold-ETCs mit Auslieferungsoption ist der Xetra-Gold ETC (ISIN DE000A0S9GB0). Als Emittentin garantiert hier die Deutsche Börse Commodities GmbH eine Goldlieferung ab einem Gramm. Verkauft man in Österreich ein solches Zertifikat wieder, fallen ganz unabhängig von der Behaltedauer 27,5 Prozent KESt auf realisierte Wertsteigerungen an. Weitere Gold-ETCs mit der Option einer physischen Auslieferung finden Sie hier.
Goldauslieferung KESt-frei
Dieser automatischen KESt-Besteuerung kann man nach österreichischer Rechtslage aber entgehen, wenn man die Auslieferoption in Anspruch nimmt, sich das Gold also zuschicken lässt. Sollte man dieses Gold nach Ablauf der 365 Tage Haltedauer verkaufen, sind etwaige realisierte Gewinne steuerfrei, wie bei physischem Gold üblich. Wichtig zu wissen: „Die Jahresfrist beginnt mit dem Erwerb des Zertifikats zu laufen“, erklärt der auf Investmentthemen spezialisierte Steuerberater Helmut Moritz.
Zieht man die Auslieferoption, sollte man allerdings nicht nur auf die Steuer, sondern auch auf die anfallenden Auslieferungskosten achten. Bei Xetra-Gold kostet die Auslieferung nach Österreich beispielsweise rund zehnmal mehr als eine Auslieferung nach Deutschland.


