Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

OGH-Urteile

Gefahren in einer Boutique

Von Stephanie Kulhanek und Judith Siegmund

29.11.2022
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners
Frau in Umkleidekabine
© Monkey Business Images - GettyImages.com

Die Klägerin stürzte im Bekleidungsgeschäft der Beklagten über eine einzelne Stufe, als sie beim ­Betrachten eines Kleidungsstücks rückwärtsging. Mit dem Vorwurf, die ­Beklagte habe durch die mangelnde Kennzeichnung bzw. Absicherung des Niveauunterschieds ihre Verkehrs­sicherungspflichten verletzt, machte sie Ersatzansprüche geltend.

Vom Inhaber eines Geschäfts kann aber keine Beseitigung sämt­licher Gefahrenquellen gefordert werden. Vielmehr ist auch vom Kunden zu erwarten, dass er beim Gehen „vor die Füße schaut“. Die Ansicht der Vorinstanz, dass der nicht ungewöhnlich hohe Niveauunterschied im Verkaufsraum aufgrund des unterschiedlichen Bodenbelags (graue Fliesen und brauner Holzboden) sowie der Beleuchtung gut erkennbar war, ist jedenfalls vertretbar, so der OGH (1 Ob 143/22v). Da die Klägerin beim Rückwärtsgehen stürzte, hätte die von ihr geforderte zusätzliche Hervorhebung des Gefahrenbereichs durch „Signalfarben“ ihren Sturz auch nicht verhindert, ebenso wenig eine rutschfeste Oberfläche.

Weitere Artikel

E-Biker ohne Helm

Der Kläger fuhr mit seinem E-Bike mit 20 bis 25 km/h im Bereich eines Geh- und Radwegs, ohne einen...

Weiterlesen: E-Biker ohne Helm
Schweinchen am Strand

Sparzinsen: 2,1 Prozent fix für ein Jahr

Vor wenigen Tagen hat auch der Bundesschatz seine Zinsen gesenkt, die Banken tun es derzeit sowieso...

Weiterlesen: Sparzinsen: 2,1 Prozent fix für ein Jahr
Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

Krieg zwischen Israel und Iran: Börsen zuckten nur kurz

Die Welt erzittert vor einem riesigen Krieg zwischen Israel und dem Iran – doch die Börsen kehren...

Weiterlesen: Krieg zwischen Israel und Iran: Börsen zuckten nur kurz