Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

OGH-Urteile

Führerscheinklausel

Von Stephanie Kulhanek und Judith Siegmund

28.05.2024
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners
Motorradfahrer
Wenn die Versicherung einen Führerschein verlangt, gilt das auch für Fahrten auf nicht-öffentlichem Grund.© Harry Star – GettyImages.com

Der 15-jährige Sohn des Klägers nahm an einem Fahrsicherheitstraining mit Trialmotorrädern teil und erlitt dabei einen Unfall, er zog sich eine Fraktur am rechten Bein zu. Er verfügte (noch) nicht über eine passende Lenkberechtigung. Der OGH (7 Ob 7/24s) wies das Klagebegehren ­gegen den ­Unfallversicherer ab, weil nach der ­Führerscheinklausel in den Versicherungsbedingungen der Lenker über die entsprechende Lenkberechtigung ­verfügen musste. Diese Führerscheinklausel hat auch für ­Fahrten auf nichtöffentlichem Grund Geltung. Sie zielt darauf ab, den Versicherer nicht dem höheren Risiko durch ungeschulte ­Lenker auszusetzen.

Da für das Lenken des Fahrzeugs nach den Versicherungsbedingungen ein Führerschein erforderlich gewesen wäre, hat die Versicherung die objektive Obliegenheitsverletzung nachgewiesen. Dass der Kläger die Versicherungsbedingungen nicht kannte, spielt für das Verschulden keine Rolle. Da der Sturz seines mitversicherten Sohnes mit dem Trialmotorrad infolge eines Fahrfehlers erfolgte, ist dem Kläger auch der Kausalitätsgegenbeweis (dass der Unfall durch keinerlei Fahrfehler verursacht wurde) nicht gelungen.

Weitere Artikel

Smart-Meter

Smart-Meter-Verweigerer

Der Antragsteller ist Stromnetzkunde der Antragsgegnerin, die Netzbetreiberin an der...

Weiterlesen: Smart-Meter-Verweigerer
Arbeiter mit Schutzausrüstung in einer Halle von National GridExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Der etwas andere Immoaktien-Fonds

Der Invesco Global Real Assets Fund erweitert Immobilienaktien mit Infrastrukturinvestments und kann...

Weiterlesen: Der etwas andere Immoaktien-Fonds
Foto Christian Tesch

„Die Klimawende muss mit Vernunft und Marktwirtschaft gelingen“

Die von der heutigen Staatssekretärin Elisabeth Zehetner gegründete NGO Oecolution setzt sich für...

Weiterlesen: „Die Klimawende muss mit Vernunft und Marktwirtschaft gelingen“