Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Ewige Schönheit© Illustration: Arnulf Rödler

Außergewöhnliche Belastung

Ewige Schönheit

Vom Zahnersatz bis zu Brustvergrößerung oder Haar­transplantation – können solche Eingriffe als außer­­­ge­wöhnliche Belastung oder als Werbungskosten von der Steuer absetzbar sein?

Von Felix Blazina

26.03.2024
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Mit zunehmendem Alter vermeldet das eigene Spiegelbild die Botschaft: „Nichts hält ewig, auch der schönste Mensch wird ein bisschen schäbig.“ Um den Gesetzen der Schwerkraft zu trotzen, begeben sich Betroffene unters Messer, um dem Alterungsprozess Einhalt zu gebieten und wieder ein jugendliches Aussehen zu erlangen. Bekanntlich ­gehen chirurgische Verschönerungsmaßnehmen ordentlich ins Geld. Könnte man/frau sich da nicht beim Fiskus einen Steuerabsetzposten holen, und zwar unter dem Titel einer ­außergewöhnlichen Belastung gemäß § 34 EStG oder als Werbungskosten?

Weitere Artikel

Foto von Goldbarren, Kette, Ring aus Gold

Goldverkauf: Was sagt die Steuer?

Der Goldpreis ist in lichte Höhen aufgestiegen, und so mancher überlegt, seine Goldbestände zu...

Weiterlesen: Goldverkauf: Was sagt die Steuer?
Foto Franz Weis, Comgest

„Irrationale Übertreibungen an den Märkten bieten Chancen“

Franz Weis, Chief Investment Officer bei Comgest, findet auch abseits von Banken und Rüstungs­firmen...

Weiterlesen: „Irrationale Übertreibungen an den Märkten bieten Chancen“

Pure Wohlfühlzeit im Allegria Resort Stegersbach

Das Allegria Resort Stegersbach im Südburgenland kombiniert Wellness, Therme, Sportangebote, Golf,...

Weiterlesen: Pure Wohlfühlzeit im Allegria Resort Stegersbach