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Ewige Schönheit© Illustration: Arnulf Rödler

Außergewöhnliche Belastung

Ewige Schönheit

Vom Zahnersatz bis zu Brustvergrößerung oder Haar­transplantation – können solche Eingriffe als außer­­­ge­wöhnliche Belastung oder als Werbungskosten von der Steuer absetzbar sein?

Von Felix Blazina

26.03.2024
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Mit zunehmendem Alter vermeldet das eigene Spiegelbild die Botschaft: „Nichts hält ewig, auch der schönste Mensch wird ein bisschen schäbig.“ Um den Gesetzen der Schwerkraft zu trotzen, begeben sich Betroffene unters Messer, um dem Alterungsprozess Einhalt zu gebieten und wieder ein jugendliches Aussehen zu erlangen. Bekanntlich ­gehen chirurgische Verschönerungsmaßnehmen ordentlich ins Geld. Könnte man/frau sich da nicht beim Fiskus einen Steuerabsetzposten holen, und zwar unter dem Titel einer ­außergewöhnlichen Belastung gemäß § 34 EStG oder als Werbungskosten?

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