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Die steuerliche Anonymverfügung
Die weiße Fahne hissen heißt steuerlich: Sich mit dem Verkürzungszuschlag einverstanden erklären und rasch zahlen.
© Illustration: Arnulf Rödler

Verkürzungszuschlag

Die steuerliche Anonymverfügung

In bestimmten Fällen kann man sich ein unangenehmes Finanzstrafverfahren ersparen, wenn man ertappt wird und richtig reagiert.

Von Felix Blazina

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29.09.2026
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Im Zuge einer Außen- bzw. Betriebsprüfung fahren die Finanzprüfer nicht selten sogenannte „Mehrergebnisse“ ein, die auf gut Deutsch den Steuerbürgern Abgabennachforderungen bescheren. Damit nicht genug, landen die dazugehörigen Betriebsprüfungsberichte bei der Finanzstrafbehörde, die analysiert, ob eine Begehung finanzstrafrechtlicher Tatbestände vorliegt. Wer ein schlechtes Gewissen hat und sich keine Finanzstrafe einhandeln will, kann beim Fiskus gegen klingende Münze einen Ablass erwirken, was uns zu § 30a ­Finanzstrafgesetz (FinstrG) bringt.

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