Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Die Details zur neuen Mietpreis­bremse
Schon mit April greift die Regierung in die Altbaumieten ein. Im Neubau könnte es ab 2028 zu einer Kappung von starken Mietpreissteigerungen bei ­hoher Inflation kommen.
© Marc Venema - GettyImages.com, XtockImages - GettyImages.com, Bildbearbeitung: GEWINN

Immobilien

Die Details zur neuen Mietpreis­bremse

Welche Mieten jetzt doch nicht steigen, wo Vermieter weiter erhöhen dürfen und warum der Unterschied zwischen Alt- und Neubau weiter entscheidend bleibt. Plus: was die Regierung im Bereich Miete noch plant.

Von Robert Wiedersich

TIPP: Mehr Qualität in Ihren Suchergebnissen
GEWINN auf Google als bevorzugte Quelle hinzufügen.
01.04.2025
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

In einer Hauruckaktion hat die neue Regierung kurz nach ihrem Amtsantritt in die Mieten eingegriffen. Die Auswirkungen sind bereits im April spürbar. Allerdings – typisch für das komplizierte heimische Mietrecht – nur für gewissen Wohnungsarten. Wie immer spielt das Baujahr der betroffenen Immobilie eine wichtige Rolle, nicht aber der Zustand der Immobilie oder ob die Mieter sozial bedürftig sind. 

GEWINN hat sich mit Immobilienanwalt Moritz Ebenbichler von FSM Rechtsanwälte und Immobilienrechtsexperte Christoph Kothbauer durch das Regierungsprogramm gearbeitet. Während die ersten Regelungen bereits vom Nationalrat beschlossen sind, gibt es bei vielen geplanten Eingriffen für die nächsten Jahre noch einen gewissen Interpretationsspielraum.

Welche Mieterhöhungen hat die Regierung kurzfristig gestoppt?

Ab 1. April wäre es bei den Altbauwohnungen (vereinfacht der Großteil aller vor 1945 erbauten Wohnungen) zu einer inflationsbedingten Anhebung der Mieten gekommen. Hier geht es um Mietwohnungen, die dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegen. Obwohl diese Wohnungen ohnehin preisgeschützt sind – der Vermieter darf hier nicht die Marktmiete verlangen –, wurde die Anhebung gestoppt. Vermieter von Altbauten müssen damit erneut einen Einnahmenverlust hinnehmen. Auch frühere Regierungen haben in diesem Bereich immer wieder ohne Vorwarnung eingegriffen.

Weitere Artikel

WohnungExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Zusatzeinkommen mit Wohnungsvermietung

Wer für sein Zusatzeinkommen statt auf den Kapitalmarkt lieber auf den heimischen Immobilienmarkt...

Weiterlesen: Zusatzeinkommen mit Wohnungsvermietung
Foto Mini Cooper CabrioExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Über mir der Himmel so blau

Die Textzeile aus einem 80er-Jahre-Hit im Titel dieser Story liefert zugleich die ultimative...

Weiterlesen: Über mir der Himmel so blau
Wolfgang Schüssel im InterviewExklusiv für GEWINN-Abonnenten

„Bei Pensionsvorsorge müssen wir private Gelder mobilisieren“

Als Bundeskanzler war er in allen politischen Zentren ein respektierter Mann, heute sitzt er...

Weiterlesen: „Bei Pensionsvorsorge müssen wir private Gelder mobilisieren“