Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

OGH-Urteile

Demo trotz Krankenstand

Von Stephanie Kulhanek und Judith Siegmund

04.02.2025
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners
Mann bei Demo
Die Interessen des Arbeitgebers gingen hier der Versammlungsfreiheit vor.© francescoridolfi.com – GettyImages.com

Der Kläger, der dem Kreis der begünstigten Behinderten angehört, war beim beklagten Arbeitgeber als Flüchtlingsbetreuer beschäftigt. An einem Morgen wandte er sich wegen Schmerzen im Nierenbereich an seine Hausärztin, die ihn krankschrieb und an die urologische Abteilung im Donauspital verwies. In der Arbeitsunfähigkeitsmeldung wurden keine Ausgehzeiten angeführt. Am späten Nachmittag desselben Tags nahm der Kläger an einer Demonstration teil und gab dort ein Fernsehinterview. Nachdem die Sendung ausgestrahlt worden war, sprach die Beklagte die Entlassung aus, der Betriebsrat stimmte der Entlassung zu.

Ein Dienstnehmer muss sich im Falle einer Krankheit so verhalten, dass seine Arbeitsfähigkeit möglichst bald wiederhergestellt wird. Da die Ursache der die Arbeitsunfähigkeit begründenden Schmerzen damals noch nicht ­abgeklärt war, bedeutet die Teilnahme an der Demonstration einen gravierenden Verstoß gegen Sorgfaltspflichten. Dabei genügt es, dass das Verhalten geeignet war, den Krankenstand zu verlängern. Die Versammlungsfreiheit nach Art. 11 EMRK kann den Kläger nicht von seinen Dienstpflichten befreien. Lässt die Teilnahme an der ­Versammlung eine Verlängerung der ­Arbeitsunfähigkeit befürchten, bleibt das Interesse des Arbeitgebers an der ­alsbaldigen Wiederherstellung der Arbeitskraft vorrangig (8 ObA 54/24k).

Weitere Artikel

E-Biker ohne Helm

Der Kläger fuhr mit seinem E-Bike mit 20 bis 25 km/h im Bereich eines Geh- und Radwegs, ohne einen...

Weiterlesen: E-Biker ohne Helm
Foto Leo Willert, Arts Asset ManagementExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Rendite mit Anleihen? Ja, das geht!

In einem sehr schwierigen Umfeld konnte der Trendfolge-Rentenfonds des Wiener Vermögens­verwalters...

Weiterlesen: Rendite mit Anleihen? Ja, das geht!
parkende Autos

In Wien parkt man noch relativ günstig

Weltweit nimmt die Verkehrsbelastung in Großstädten zu. Vielerorts versucht man, dem...

Weiterlesen: In Wien parkt man noch relativ günstig