Hauptinhalt

OGH-Urteile

Demo trotz Krankenstand

Von Stephanie Kulhanek und Judith Siegmund

04.02.2025
Mann bei Demo
Die Interessen des Arbeitgebers gingen hier der Versammlungsfreiheit vor.© francescoridolfi.com – GettyImages.com

Der Kläger, der dem Kreis der begünstigten Behinderten angehört, war beim beklagten Arbeitgeber als Flüchtlingsbetreuer beschäftigt. An einem Morgen wandte er sich wegen Schmerzen im Nierenbereich an seine Hausärztin, die ihn krankschrieb und an die urologische Abteilung im Donauspital verwies. In der Arbeitsunfähigkeitsmeldung wurden keine Ausgehzeiten angeführt. Am späten Nachmittag desselben Tags nahm der Kläger an einer Demonstration teil und gab dort ein Fernsehinterview. Nachdem die Sendung ausgestrahlt worden war, sprach die Beklagte die Entlassung aus, der Betriebsrat stimmte der Entlassung zu.

Ein Dienstnehmer muss sich im Falle einer Krankheit so verhalten, dass seine Arbeitsfähigkeit möglichst bald wiederhergestellt wird. Da die Ursache der die Arbeitsunfähigkeit begründenden Schmerzen damals noch nicht ­abgeklärt war, bedeutet die Teilnahme an der Demonstration einen gravierenden Verstoß gegen Sorgfaltspflichten. Dabei genügt es, dass das Verhalten geeignet war, den Krankenstand zu verlängern. Die Versammlungsfreiheit nach Art. 11 EMRK kann den Kläger nicht von seinen Dienstpflichten befreien. Lässt die Teilnahme an der ­Versammlung eine Verlängerung der ­Arbeitsunfähigkeit befürchten, bleibt das Interesse des Arbeitgebers an der ­alsbaldigen Wiederherstellung der Arbeitskraft vorrangig (8 ObA 54/24k).

Weitere Artikel

Vergleich Papierrechnungen und E-RechnungenExklusiv für GEWINN-Abonnenten

E-Rechnungen auf dem Vormarsch

Das „ViDA-Package“ der EU wirft seine Schatten voraus. In Deutschland müssen schon heuer...

Weiterlesen: E-Rechnungen auf dem Vormarsch

Maistra City Vibes – Zagreb von seiner besten Seite

Der Reiz von Zagreb liegt im Rhythmus des Lebens in der Stadt. Geschichte und Moderne verschmelzen...

Weiterlesen: Maistra City Vibes – Zagreb von seiner besten Seite
Fassade Royal Bank of Canada mit LogoExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Kanada – eine Alternative zum US-Markt?

Seit Jahresbeginn hat der ansonsten eher schwächere kanadische Aktienmarkt den großen Bruder im...

Weiterlesen: Kanada – eine Alternative zum US-Markt?